Aktuelles aus der Praxis

18. März 2024

Wir machen Osterferien!


Unsere Praxis ist deshalb in der Zeit vom 25.03.2024 bis zum 05.04.2024 geschlossen.

Die Vertretung für uns übernehmen:

In der Zeit vom 25.03.2024 bis 28.04.2024:

Dr. Kluthe/ Dr. Nemec, Markt 1, 48653 Coesfeld, Tel.: 02541-5277
Dr. Morawe/ Dr. van Dyk, Friedrich- Ebert- Str. 20, Tel.: 02541-3058

In der Zeit vom 02.04.2024 bis 05.04.2024:
Dr. Micke, Kleine Viehstr. 26, 48653 Coesfeld, Tel.: 02541-3082
Dr. Heidemann, Lambertiplatz 3, 48653 Coesfeld, Tel. 02541-3785


Am 08.04.2024 sind wir gerne wieder für Sie da.

Erholsame Ostertage wünscht Ihnen


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

16. März 2024

Änderung der Notdienstsprechstunden außerhalb der regulären Sprechstundenzeit ab 01.02.2024!


Ab dem 01.02.2024 haben sich in Westfalen- Lippe Änderungen ergeben:

Wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen und nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können, werden Sie in einer Notfalldienstpraxis in der Nähe versorgt.

Den Notfalldienst außerhalb der allgemeinen Sprechstunde erreichen Sie unter der zentralen Rufnummer 116 117.

Benötigen Sie eine krankheitsbedingt einen Hausbesuch wenden Sie sich auch an die 116 117.

Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen rufen sie die 112.


Notfallsprechstunde für Erwachsene außerhalb der allgemeinen Sprechstunde:

Die Sprechzeiten der Notfallpraxen sind:

Notfalldienstpraxis an den Christophorus- Kliniken in Coesfeld:
Südring 41, 48653 Coesfeld
Sa/So/Feiertag: 10:00 - 13.00 und 16:00 - 19:00 Uhr

Notfalldienstpraxis an den Christophorus- Kliniken in Dülmen:
Am Schlossgarten 11a, 48249 Dülmen
Mo/Di/Do: 19:00 - 21.00 Uhr, Mi/Fr: 16.00 - 19:00 Uhr
Sa/So/Feiertag: 10:00 - 13:00 und 16:00 - 19:00 Uhr


Notfallsprechstunde für Kinder- und Jugendliche außerhalb der allgemeinen Sprechstunde

Wenn Ihr Kind ärztliche Hilfe benötigt und nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten kann, werden Sie in einer Notfalldienstpraxis in der Nähe versorgt.

Den Notfalldienst außerhalb der allgemeinen Sprechstunde erreichen Sie unter der zentralen Rufnummer 116 117.

Benötigen Sie eine krankheitsbedingt einen Hausbesuch wenden Sie sich auch an die 116 117.

Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen rufen sie die 112.


Kinder- und Jugendärztliche Notfallsprechstunde:

Notfalldienstpraxis an den Christophorus- Kliniken in Coesfeld:
Südring 41, 48653 Coesfeld
Mi/Fr: 16:00 - 19:00 Uhr
Sa/So/Feiertag: 10:00 - 13 Uhr und 16:00 - 19:00 Uhr

Videosprechstunde (erreichbar unter 116- 117):
Mo/Die/ Mi/Do/Fr: 18:00 - 21:00 Uhr

Notdienst in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin an den Christophorus- Kliniken:
Südring 41, 48653 Coesfeld
Nachtdienst: Mo/Die/Do: 21.00 - 08.00 Uhr, Mi/Fr/Sa/So/Feiertag: 19:00 - 10:00 Uhr


Die Notfalldienstpraxen können ohne telefonische Anmeldung aufgesucht werden.


Ergänzend zum allgemeinärztlichen und kinderärztlichen Notfalldienst gibt es noch einen augenärztlichen und hals-nasen-ohrenärztlichen Notfalldienst. Diesen erreichen Sie ebenfalls unter der zentralen Notfallnummer 116 117.


Stets aktuelle Informationen zu den Standorten und Öffnungszeiten aller Notfalldienst-praxen in Westfalen-Lippe finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) unter kvwl.de/buerger/notfalldienst.


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

01. März 2024

Gehäuftes Auftreten von Ringelröteln im Kreis Coesfeld


Seit Anfang des Jahres beobachten wir vermehrt positive Parvovirus-B19- Erkrankungen.


Auch der Kreis Steinfurt und der Kreis Borken haben in Ihrer Presse-Mitteilung im Februar 2024 auf ein gehäuftes Auftreten von Ringelröteln-Infektionen in Schulen und Kitas hingewiesen.


Die Ringelröteln sind eine meist harmlose Kindererkrankung, die durch das Parvovirus B19 verursacht wird. Das hoch ansteckende Virus wird durch eine Tröpfcheninfektion, zum Beispiel beim Husten oder Niesen, verbreitet ? selten auch über Blut oder andere Körperflüssigkeiten. Vom Infektionszeitpunkt bis zum Ausbruch der ersten Symptome vergehen meist 1 bis 2 Wochen.


Häufig verläuft die Erkrankung ganz unbemerkt. Oft aber fühlen sich die Betroffenen abgeschlagen, haben Kopf- und Gelenkschmerzen sowie Fieber. Danach entwickelt sich ein typischerweise im Gesicht beginnender und anschließend auf Arme und Beine ausbreitender, girlandenförmiger, juckender Hautausschlag. Ist die Krankheit ausgebrochen, kann nur lindernd behandelt werden. Mittel gegen Fieber und Juckreiz können eingesetzt werden.


Bereits eine Woche vor Ausprägung des Ausschlags können die an Ringelröteln Erkrankten das Virus auf andere Personen übertragen. Die Ansteckungsgefahr endet in der Regel eine Woche nach dem Abblassen des Hautausschlages.

Bei Kindern und auch bei Erwachsenen verläuft die Krankheit meist ohne Komplikationen. In seltenen Fällen, insbesondere wenn Immungeschwächte oder schwangere Frauen infiziert werden, kann es zu Komplikationen
kommen.

Ringelröteln und Schwangerschaft ? Gefahr fürs Ungeborene

Problematisch sind die Ringelröteln in der Schwangerschaft. In jedem dritten Fall wird die Infektion auf das Ungeborene übertragen.

Mögliche Folgen für das Kind sind Herzprobleme, Ödeme (Ansammlung von Flüssigkeit im Körper) und lebensgefährliche Blutarmut. Eine Infektion vor der 20. Schwangerschaftswoche kann sogar zu einer Fehlgeburt führen.

Schwangere sollten deshalb bei Bekanntwerden der Schwangerschaft prüfen lassen, ob sie Antikörper im Blut haben ? also schon einmal eine Infektion durchgemacht haben und somit gegen erneute Erkrankung immun sind.

Besteht kein Schutz durch Antikörper, ist es ratsam, sich vorsorglich von infizierten Kindern fernzuhalten, da dies die einzige Möglichkeit ist, einer Infektion mit Ringelröteln vorzubeugen. Am häufigsten erfolgt die Übertragung auf eine Schwangere durch Kinder im familiären Umfeld oder in Gemeinschaftseinrichtungen wie z. B. Kindergärten oder Schulen.


Eine Impfung gegen Ringelröteln gibt es derzeit nicht.


Regelmäßig Hände waschen: So können Sie das Ansteckungsrisiko vermindern. Besonders in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen ist das zu empfehlen.


https://www.presse-service.de/data.aspx/static/1149959.html

Ihr Praxisteam Lux

15. Februar 2024

ZI Studie zum Ärztemangel!


Bis 2040 fehlen 50.000 Ärztinnen und Ärzte.

Deutschland droht ein massiver Verlust an Versorgungsqualität, warnt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Bis 2040 fehlten 2500 Ärztinnen und Ärzte jedes Jahr.

Um die derzeitige medizinische Versorgungsleistung bis 2040 aufrechtzuerhalten, bräuchte es nach aktuellen Zi-Berechnungen in Deutschland jährlich durchschnittlich fast 2.500 mehr ärztliche Nachbesetzungen. Von 2022 bis 2040 würden damit kumuliert rund 50.000 Ärztinnen und Ärzte fehlen, um die derzeit 73 Millionen gesetzlich Versicherten auf dem gewohnt hohen medizinischen Niveau versorgen zu können, warnt das Zi am Donnerstag in seiner Bedarfsprojektion für Medizinstudienplätze in Deutschland.


Ohne Berücksichtigung der Zuwanderung von Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland drohe bis 2040 ein allmähliches Absinken des vertragsärztlichen Versorgungsgrads auf dann nur noch 74 Prozent des heutigen Niveaus.

Die Engpässe in der medizinischen Versorgung ließen sich auch durch ein erhöhtes Studienangebot nicht mehr aufhalten. Selbst wenn die Studienplatzkapazitäten im Fach Humanmedizin kurzfristig signifikant erhöht würden, kämen die Auswirkungen aufgrund der Ausbildungslänge erst nach etwa 15 Jahren in der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung an, heißt es.


Angesichts der Versäumnisse, frühzeitig dem erwarteten Ärztemangel durch ein Aufstocken der Studienplätze entgegenzuwirken, werde man Engpässe in der medizinischen Versorgung daher nur durch flankierende Maßnahmen teilweise kompensieren können. Hierzu zählten Anreize für berufstätige Ärztinnen und Ärzte, sich möglichst lange und mit voller Arbeitskraft in der medizinischen Versorgung zu engagieren, die Entlastung von arztfremden Verwaltungsarbeiten sowie die Erweiterung ärztlicher Delegationsmöglichkeiten.


In ganz Europa zeichnet sich ein zunehmender Fachkräftemangel in der medizinischen Versorgung ab. Wir befinden uns mitten in einem "war for talents" um ausgebildete Medizinerinnen und Mediziner. Es dürfte daher künftig noch herausfordernder werden, das heutige medizinische Leistungsangebot in Zukunft flächendeckend zu stabilisieren und eine Benachteiligung strukturschwächerer Regionen zu verhindern, sagt der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.


Risiken für die Patientenversorgung ergäben sich daraus, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte aufgrund steigender Arbeitsbelastung sowie dem Wunsch nach einer besseren Work-Life-Balance der ambulanten Versorgung immer häufiger den Rücken kehren oder ihren Tätigkeitsumfang reduzieren, indem sie in ein Anstellungsverhältnis wechseln. Hier gilt es, Anreize zu setzen, damit sich ein überdurchschnittliches zeitliches Engagement auch überdurchschnittlich lohnt, fordert von Stillfried.


Über alle Versorgungsbereiche hinweg betrachtet, steigt der jährliche Nachbesetzungsbedarf bis 2025 auf knapp 16.000 Medizinerinnen und Mediziner, hat das Zi errechnet. Erst danach sinke er leicht ab. Bis 2040 seien pro Jahr knapp 12.000 Stellen nachzubesetzen.


Im Vergleich zwischen dem vertragsärztlichen und dem stationären Sektor sowie sonstigen Bereichen zeige sich, dass der Nachbesetzungsbedarf im vertragsärztlichen Sektor kurz- und mittelfristig am größten sei. Der Nachbesetzungsbedarf an niedergelassenen Haus- und Fachärzten betrage bis 2030 jährlich rund 8.000 bis 9.000 Köpfe.

Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

11. Februar 2024

Das elektronische Rezept (e-Rezept) ist jetzt Pflicht!


Daher haben sich einige Abläufe in der Kassenrezepterstellung in der Praxis geändert:

1. Sie müssen vor Ihrer Kassenrezeptbestellung einmal im Quartal Ihre Krankenversicherungskarte bei uns einlesen lassen.

2. Sie bestellen wie gewohnt Ihre gewünschten Medikamente.

3. Wir versenden die Rezepte elektronisch auf Ihre Krankenversicherungskarte.

4. Sie gehen mit Ihrer Krankenversicherungskarte in Ihre Apotheke und holen damit ihre Medikamente ab.

5. Rezepte, die Sie bis 17 Uhr bestellt haben, können Sie am Folgetag in der Apotheke abholen. Rezepte, die Sie bis 12 Uhr bestellt haben, können Sie dann noch am gleichen Tag ab 15 Uhr in der Apotheke abholen.


Grüne Rezepte, Privatrezepte, BTM- Rezepte, Rezepte für Privatversicherte, Hilfs- und Heilmittelverordnungen bleiben bis auf weiteres erst einmal davon unberührt. Diese holen Sie bitte wie gewohnt weiterhin in der Praxis ab.


Wichtig:
Ohne vorheriges einmaliges Einlesen Ihrer Krankenversicherungskarte ist keine Rezeptausstellung möglich!.


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

06. Februar 2024

Unsere Praxis ist vom 12.02.2024 bis zum 13.02.2024 geschlossen!


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre E- Mail/ Fax nicht weitergeleitet und beantwortet werden kann.

Rezeptwünsche, Überweisungen, Einweisungen, Verordnungen und Terminvereinbarungen können wir somit erst ab dem 14.02.2024 wieder annehmen.


Die Vertretung für uns übernehmen:


Dr. Heidemann, Lambertiplatz 3, 48653 Coesfeld, Tel. 02541-3785

Dres Beckmann/ Höing, Druffelsweg 59, 48653 Coesfeld, Tel.: 02541-5313

Dres. Morawe/ van Dyck, Friedrich- Eberts- Str. 20, 48653 Coesfeld, Te.: 02541-3058


Am 14.04.2024 sind wir wieder ab 8.00Uhr für Sie da!


Patienten im HZV-Verfahren können sich an folgende Praxen wenden:

Dres Wessling/ Schulze- Heiling, Reiningstr. 50, Tel.: 02541-87451
Dres. Kluthe/ Nemec, Markt 1, Tel.: 02541-5277

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Praxisteam Dres. med. Roger und Christina Lux

10. Januar 2024

Wir suchen zur Unterstützung unseres Teams für sofort oder auch später:


eine Medizinische Fachangestellte (MFA) (w/m/d) in Voll- oder auch Teilzeit und eine Auszubildende zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) (m/w/d)


Werden Sie Teil des Teams einer engagierten und teamorientierten Praxis für Innere- und hausärztliche Medizin mit breitem Ausbildungsspektrum.


Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit Lebenslauf an:

Gemeinschaftspraxis Dres. med. Roger und Christina Lux
Fachärzte für Innere Medizin
Lambertiplatz 3, 48653 Coesfeld
Telefon (02541) 5388
info@gemeinschaftspraxis-lux.de
www.gemeinschaftspraxis-lux.de


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

24. Dezember 2023

Alles Gute zum neuen Jahr 2024!


Im Sinne von Hermann Hesse wünschen wir Ihnen alles Gute zum neuen Jahr 2024.

"Alle Natur, alles Wachstum, aller Friede, alles Gedeihen und Schöne in der Welt, braucht Zeit, braucht Stille, braucht Vertrauen."


Der Appell für etwas mehr Geduld im Leben ist kaum in schönere Worte zu fassen.


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

16. Oktober 2023

Pneumokokken- Impfung (neue Impfempfehlung der STIKO, Lungenentzündung)!


Die STIKO empfiehlt für Ältere und chronisch Kranke sowie bei beruflicher Indikation ab sofort den 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV20, Apexxnar) und nicht mehr den 23-valenten Polysaccharidimpfstoff (Pneumovax 23). Für Kinder bleibt es zunächst bei den alten Impfempfehlungen.


Personen über 60 Jahre haben ein besonderes Risiko für schwere invasive Pneumokokken-Erkrankungen.


Aufgrund der Verfügbarkeit eines zusätzlichen 20- valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs (PCV20, Apexxnar®) und positiver Studiendaten aktualisiert die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Pneumokokken-Impfempfehlung für die Standardimpfung:


1. Personen über 60 Jahren sowie
2. zur Indikationsimpfung für Erwachsene ab 18 Jahren mit bestimmten Risikofaktoren (angeborene oder erworbene Immundefekte, sonstige chronische Krankheiten, anatomische oder fremdkörperassoziierte Risiken für Pneumokokken-Meningitis) sowie
3. zur beruflichen Indikationsimpfung.

Personen über 60 Jahre, die bereits mit PPSV23 (Pneumovax 23) geimpft wurden, sollten eine Impfung mit PCV20 (Apexxnar) in einem Mindestabstand von sechs Jahren zur erfolgten PPSV23- Impfung (Pneumovax) erhalten.
Dieses Vorgehen wird aufgrund der anzunehmenden höheren Effektivität von PCV20 gegenüber PPSV23 und der begrenzten Schutzdauer von PPSV23 empfohlen.


Zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen nach der Impfung mit PCV20 liegen noch keine Daten vor, weswegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt hierzu keine Empfehlung ausgesprochen werden kann.

Auch für Personen über 18 Jahre mit den oben genannten Risikofaktoren wird die Verwendung von PCV20 empfohlen und nicht mehr die Anwendung von PPSV23 alleine oder als sequenzielle Impfung.

Auch hier sollten Personen, die in der Vergangenheit bereits eine sequenzielle Impfung aus PCV13 (Prevenar) und PPSV23 (Pneumovax), erhalten haben, in einem Mindestabstand von sechs Jahren nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 (Apexxnar) erhalten. Bei einer ausgeprägten Immundefizienz kann laut STIKO bereits im Mindestabstand von einem Jahr nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erfolgen.


Ebenso sollte bei beruflicher Indikation eine Impfung mit PCV20 erfolgen. Die Anwendung von PPSV23 wird hier ebenfalls nicht mehr empfohlen. Auch hier gilt: Personen, die bereits mit PPSV23 geimpft sind, sollten bei anhaltender Exposition frühestens im Abstand von sechs Jahren nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erhalten.


Für Kinder < 18 Jahre gelten weiterhin die bisherigen Pneumokokken-Standard- bzw. Indikationsimpfempfehlungen. Über die Empfehlung von PCV20 für Kinder und Jugendliche wird nach der Zulassung für diese Altersgruppe, voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024, entschieden.

Nur bei Impfungen bei Kindern mit Vorerkrankungen kommt PPSV23 also noch zum Einsatz.


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

21. September 2023

Wir machen Herbstferien!


Unsere Praxis ist deshalb in der Zeit vom 02.10.2023 bis zum 13.10.2023 geschlossen.

Die Vertretung für uns übernehmen:

Dr. Micke, Kleine Viehstr. 26, 48653 Coesfeld, Tel.: 02541-3082
Dr. Morawe/ Dr. van Dyk, Friedrich- Ebert- Str. 20, 48653 Coesfeld, Tel.: 02541-3058
(09.10.2023 bis 13.10.2023)
Dr. Schulze- Heiling/ Dr. Wessling, Reining- Str. 50, 48653 Coesfeld, Tel.: 02541-87451
(02.10.2023 bis 06.10.2023)

Patienten im HZV-Verfahren können sich an folgende Praxen wenden:

Dres Wessling/ Schulze- Heiling, Reiningstr. 50, Tel.: 02541-87451
Dres. Kluthe/ Nemec, Markt 1, Tel.: 02541-5277


Am 16.10.2023 sind wir gerne wieder für Sie da.

Erholsame, sonnige Herbsttage wünscht Ihnen,


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

17. September 2023

COVID- 19- Auffrischimpfungen/ Grippeimpfung ab 19.09.2023 in unserer Praxis möglich!


Der neue angepasste COVID- 19 Impfstoff wird ab dem 19.09.2023 in den Praxen zur Verfügung stehen.

Da wir in der Herbst-/ Wintersaison ca. 1200 Influenza- bzw. 800- 1000 COVID-19- Auffrischimpfungen durchführen, müssen wir diese in den gewöhnlichen Paxisablauf einplanen.

Dazu bieten wir Ihnen donnerstags ab 15 bis 18 Uhr Impftermine an.

Darüber hinaus versuchen wir auch Impfungen während Ihrer regulären Behandlung d.h. bei Vorsorge-, Labor-/ DMP- Untersuchungen und z. B. bei Befundbesprechungen möglich zu machen.

Melden Sie sich bitte vorher an!

Kontaktmöglichkeiten:
- Telefon: 02541-5388
- über unser Rezepttelefon: 02541- 844752
- über Fax: 02541-87313
- über unsere Homepage: www.gemeinschafstpraxis-lux.de unter Service/ Termin-vereinbarung.

Das empfiehlt die STIKO nach den neusten Empfehlungen: :

Gesunden Menschen im Alter von 18 bis 59 Jahren wird eine Basisimmunität empfohlen. Diese besteht aus zwei Impfungen und einem weiteren Antigenkontakt. Dies kann eine Impfung oder eine Infektion sein.

Eine jährliche Auffrischimpfung zusätzlich zu der Basisimmunität sollen erhalten:

- Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf:
- Über 60-Jährige, Personen ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen
- Bewohner von Pflegeeinrichtungen
- Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko:
- medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem Patienten- oder Bewohnerkontakt
- Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Patienten unter immunsuppressiver Therapie, die durch eine COVID-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können

- Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird derzeit keine COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen.

schweren COVID- 19- Verlauf erhöhen.
Hierzu gehören insbesondere:
- chronische Atemwegserkrankungen
- chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
- Diabetes mellitus
- chronische neurologische Erkrankungen
- angeborene oder erworbene Immundefizienz

Mindestens 12 Monate sollten seit der letzten Impfung oder Infektion vergangen sein

COVID- 19- Auffrischungsimpfungen für Risikogruppen sollten mit der Influenza- Impfung (Grippeimpfung) oder Pneumokokken- Impfung (Lungenentzündungsimpfung) kombiniert werden.

Bringen Sie bitte zur Impfung Ihr Impfbuch mit!

Möchten Sie einen Termin mit uns vereinbaren?. Wir rufen auch gerne zurück.


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

17. September 2023

Kolumne zur ärztlichen ambulanten Versorgung


Einen Tod muss man sterben


Von Dr. Matthias Soyka, erschienen in Ärztenachrichten, 17.09.2023.

Der KBV Vorsitzende Dr. Andreas Gassen kann einen mit seinen Drehungen und Wendungen immer wieder überraschen. An einem Tag winkt er in Bentley-Geschwindigkeit ein homöopathisch dosiertes Imitat eines Inflationsausgleichs für die Ärztehonorare durch. Wenige Tage später haut er knochentrocken ein präzise ins Schwarze treffendes Statement wie dieses raus:
"Wenn ich ein Budget abschaffe, dann heißt das: Ihr sollt bitte mehr machen. Wenn ich ein Budget aufrechterhalte, dann heißt das: Ihr sollt bitte nicht mehr machen, als Geld da ist. Das sollte jede Praxis dann auch umsetzen", sagte der KBV-Chef. In Richtung Politik machte er deutlich: "Einen Tod muss man sterben: Entweder es kostet mehr Geld, oder es gibt weniger Leistung".

Es ist notwendig, dass Politik, Bürger aber auch Ärzte sich damit beschäftigen, was Budgets im Gesundheitswesen eigentlich sind.

Soyka: "Die Politik hätte daher ohne Probleme alle Budgets im Jahr 2014 abschaffen können. Sie wollte es aber nicht."

Eingeführt 1992 unter dem damaligen Gesundheitsminister Seehofer sollten die individuelle und die allgemeine Budgetierung der Arzthonorare übermäßige Leistungsausweitungen verhindern.

Im Lehrbuch der Gesundheitsbürokraten steht dazu:

"Die Einzelleistungsvergütung koppelt die Höhe des individuellen Arzthonorars an die Menge der Arzt erbrachten Leistungen. Der ökonomisch rational handelnde Arzt wird daher grundsätzlich bestrebt sein, die Zahl der Behandlungsfälle sowie die Leistungsmenge je Patient und je Zeiteinheit so weit wie möglich auszudehnen." (Rosenbrock R., Gerlinger T. "Gesundheitspolitik eine systematische Einführung")

Das ist keine völlig abwegige Befürchtung. Man kann an den emporschnellenden Operationszahlen der Krankenhäuser sehen, dass nicht reglementierte Leistungserbringung auch schon mal aus dem Ruder laufen kann.

Warum gibt es individuelle Budgets?

Individuelle Budgets sollten verhindern, dass der einzelne Arzt seine Behandlung nach völlig freiem Belieben und ohne an die Kosten zu denken gestaltet, evtl. sogar aus rein wirtschaftlichem Antrieb nicht nötige Leistungen am Patienten erbringt. Auch sollte damit verhindert werden, dass Leistungen abgerechnet werden, die nicht erbracht wurden.

Aber diese Begründung von individuellen Budgets fiel spätestens am 1. April 2014 weg, als ein neuer EBM eingeführt wurde. Denn der neue und jetzt gültige EBM bündelt verschiedene Leistungen zu Komplexen. Der Arzt kann nicht mehr jede Leistung einzeln abrechnen. So wird die Behandlung einer Krankheit, z.B. einer Wirbelsäulenerkrankung, mit einer festen Summe entlohnt. Schon dadurch lohnt sich Übertherapie nicht mehr. Die Politik hätte daher ohne Probleme alle Budgets im Jahr 2014 abschaffen können. Sie wollte es aber nicht.

Die Perfidie der allgemeinen Budgets

Zusätzlich zu den individuellen Budgets gibt es das Budget für das Gesamthonorar der Ärzte. Diese Begrenzung des Gesamthonorars war schon immer eine ganz besondere Gemeinheit. Denn diese Begrenzung ist gekoppelt mit einem nahezu unendlichen Leistungsversprechen an die Kunden, also die Mitglieder der Krankenkassen.

Der einzelne Arzt hat keinerlei Einflussmöglichkeit auf die Leistungsmenge, die mit dem Gesamthonorar abgegolten wird. Selbst wenn er weniger Leistungen erbringt, kann die gesamte Leistungsmenge ohne sein Zutun sehr stark ansteigen. Denn solange es eine Deckelung des ärztlichen Gesamthonorars gibt, solange führt jede neu eingerichtete Praxis dazu, dass andere Ärzte für die gleiche Leistung weniger Geld bekommen ? selbst dann, wenn sie selbst ihre Leistungsmenge nicht ausweiten. Die Ärzte selbst können die Menge neuer Praxen und die damit einhergehenden Honorarminderungen nicht beeinflussen. Das können auch ihre Vertreter in den Kassenärztlichen Vereinigungen nicht, denn die Vergabe von Arztsitzen wird nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs durch die Zulassungsausschüsse geregelt.

Auch die Gesamtbudgets wurden 1992 zusammen mit der Zulassungsbeschränkung unter dem Einfluss sich stark ausweitender Leistungsmengen eingeführt. Die Vorstellung war, dass jede neue Arztpraxis sich in kurzer Zeit ihre "Kunden" selbst produzieren würde. Wenn es in einem Ort statt bislang einer Orthopädiepraxis plötzlich vier gäbe, so die Prämisse, würden sich auch die Patientenzahlen und damit die Leistungsmenge vervierfachen. Auch dieser Gedanke ist vielleicht nicht völlig von der Hand zu weisen. Es könnte einen allerdings skeptisch machen, dass er aus der gleichen politischen Ecke stammt, aus der man heutzutage immer wieder den Satz hört: "Niemand setzt sich ohne Grund freiwillig in eine Notfallambulanz". Für eine Praxis wurde und wird das anscheinend ohne weiteres angenommen.

Mengensteuerung in Zeiten des Mangels

Inzwischen ist alles anders als 1992. Es gibt keine Ärzteschwemme mehr, sondern einen ernsthaften Ärztemangel. Dieser wurde lange Zeit von Kassen und Politik geleugnet. Denn das angebliche Zuviel an Ärzten war ja die zentrale Begründung für die Budgets, die man unbedingt beibehalten will.

Jetzt entzündet sich die Kritik an den Ärzten darin, dass diese angeblich zu wenig Leistungen erbringen. Die Krankenkasse-Hetze von den Ärzten auf dem Golfplatz hat ihren Grund darin, dass man die Budgets behalten möchte (und deshalb die Erzählung von den zu vielen Ärzten aufrechterhält) und gleichzeitig noch mehr Leistungen von ihnen fordert, natürlich zum gleichen Preis.

In Zeiten des Mangels hat die Mengensteuerung jeden Anschein von Rationalität verloren. Sie ist nichts anderes als eine heuchlerische Methode, mehr Arbeit zu gleichen oder sogar niedrigeren Preisen aus den Leistungserbringern herauszupressen. Sie fördert zudem den Neid und die Zwietracht innerhalb der Ärzteschaft, weil jeder eifersüchtig darauf achtet, seinen Anteil am Budget zu erhalten oder sogar zu erhöhen. Auch wegen dieses Effekts dürften sich die Budgets bei Kassen und Politik so großer Beliebtheit erfreuen.

Wer Mengenbegrenzung fordert, sollte auch Mengenbegrenzung bekommen.

Deshalb ist das eingangs zitierte Statement von Andreas Gassen auch goldrichtig. Es ist zwar ziemlich geschickt vom KBV -Vorsitzenden, die Verantwortung für Honorarerhöhungen an die Ärzte selbst zu delegieren. Aber indem Gassen sie indirekt ermutigt, die in den Budgets geforderte Mengenbegrenzung endlich ernst zu nehmen, gibt er die Verantwortung auch nur dahin, wohin sie sowieso gehört. Auch er weiß, dass sich die Politik nur durch aktives Handeln der Ärzte selbst zu Änderungen bewegen lassen wird. Nur wenn die Ärzte selbst die in den Budgets implizierte Begrenzung ärztlicher Leistungen praktisch umsetzen, kann sich das Blatt zum Positiven wenden.

Natürlich ist es mit der Aufhebung der Budgets nicht getan. Wenn die Preise für ärztliche Leistungen nicht stimmen und ein Inflationsausgleich nicht zustande kommt, wird es schon in wenigen Jahren keine freien, von Konzernen unabhängige Arztpraxen mehr geben. Aber ohne die Aufhebung der Budgets besteht überhaupt keine Hoffnung, dass die Talfahrt der ambulanten Medizin im letzten Moment gestoppt werden könnte.

In jedem Fall wird ein Tod gestorben. Entweder sterben die Budgets oder die Praxen.

29. August 2023

Neuer COVID-19 Impfstoff Mitte/ Ende September verfügbar!


Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt nur noch bestimmten Gruppen Auffrisch-Impfungen, vorzugsweise im Herbst und ähnlich wie beim Grippeschutz. Dazu gehören:


Menschen ab 60 Jahren,
Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen ab einem Alter von 6 Monaten,
Pflege- und Gesundheitspersonal sowie
Angehörige von Patientinnen und Patienten mit Risiko.


Mindestens 12 Monate sollen seit der letzten Impfung oder Infektion vergangen sein. Gesunden Erwachsenen < 60 Jahren und Schwangeren wird dies nicht mehr empfohlen. Grundimmunisierung und Booster empfiehlt die Stiko auch nicht mehr für gesunde Säuglinge, Kinder und Jugendliche.


Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kündigte kürzlich an, dass die angepassten Vakzine wahrscheinlich ab 18. September in den Praxen seien.


Bei Infektion Kontakte reduzieren, bei Symptomen testen!

Es gibt immer noch Menschen, die auf Schutz angewiesen sind. Das RKI rät neben einem Impfschutz gemäß Stiko-Empfehlung: bei einer akuten Atemwegsinfektion 3 bis 5 Tage zu Hause bleiben, Kontakte möglichst reduzieren, in die Armbeuge husten und niesen und regelmäßig die Hände waschen. Besondere Vorsicht geboten ist bei einem Kontakt mit Personen, die durch einen schweren Verlauf von Atemwegsinfektionen.


Bei typischen Symptomen kann man sich weiterhin zu Hause testen. Antigentests auch aus dem letzten Jahr können weiterhin genutzt werden, solange ihr Haltbarkeitsdatum nicht überschritten ist und sie bei der empfohlenen Temperatur gelagert wurden. Es gibt bisher keine Hinweise, dass die herkömmliche Virusdiagnostik durch die neuen Varianten beeinträchtigt wird.


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

08. August 2023

Neuer COVID- 19- Impfstoff ab September- lieferbar- Auffrischungsimpfung - Empfehlungen


Im September wird der neue Impfstoff gegen die aktuelle Corona- Variante XBB.1.5 der Fa. BionTech unter dem Namen Corminaty Omikron XBB.1.5 zugelassen sein.

Er bietet nach den neusten Erkenntnissen einen besseren Schutz in den kommenden Herbst und Wintermonaten vor symptomatischen und schweren COVID-19- Verläufen als der bisherige bivalente Impfstoff gegen Omikron BA.4/ BA.5.

Das Coronavirus verändert sich stetig:
Die früheren Varianten des Coronavirus Alpha, Beta, Gamma und Delta sind nach WHO- Angaben nicht mehr nachweisbar, auch die Omikron- Varianten BA.1, BA.4 und BA.5 gibt es kaum noch, stattdessen dominiern nun weltweit die Omikron- Ableger XBB.


Die Empfehlungen der STIKO für eine Auffrischimpfung sind aktualisiert worden:

Lassen Sie sich bitte jährlich impfen, wenn Sie in eine der folgenden Risikogruppe fallen:

Auffrischimpfung empfohlen:
- Personen > 60 Jahre

- Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen

- medizinisches Personal in medizinischen Einrichtungen, Pflegepersonal in der ambulanten oder stationären Altenpflege, Personal in der Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung, Tätige in Gemeinschaftsunterkünften, medizinisches Personal im öffentlichen Gesundheitsdienst, Lehrer, Erzieher, Beschäftigte im Einzelhandel, Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, Personal der Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur

- Kinder im Alter ab 5 Jahren mit Immundefizienz oder Personen mit Vorerkrankungen, die das Risiko für einen schweren COVID- 19- Verlauf erhöhen.

Hierzu gehören insbesondere:
- chronische Atemwegserkrankungen

- chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen

- Diabetes mellitus

- chronische neurologische Erkrankungen

- angeborene oder erworbene Immundefizienz

- unbehandelte oder virämische HIV-Infektion.

Auffrischimpfung nicht empfohlen:
- Gesunde Säuglinge, Kinder, Jugendliche, Erwachsene bis zum 59. Lebensjahr

Eine ausreichende Immunität gegen COVID- 19- Erkrankung liegt vor bei durchgeführter Grundimmunisierung mit Boosterung (Auffrischimpfung) oder durchgemachter COVID- 19- Erkrankung.

Bei immungesunden Personen sollte ein Abstand von mindestens 6 Monaten zur Vermeidung möglicher immunsuppressiver Effekte nach vorheriger Impfung oder Infektion eingehalten werden.


COVID- 19- Auffrischungsimpfungen für Risikogruppen sollten jährlich im Herbst/ Winter mit der Influenza- Impfung (Grippeimpfung) oder Pneumokokken- Impfung (Lungenentzündungsimpfung) kombiniert werden.


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

02. August 2023

Hitzebelastung- Klimawandel- Todesfälle durch Hitze!


Mehr als 60.000 hitzebezogene Todesfälle hat es einer neuen Berechnung zufolge im Sommer 2022 in Europa gegeben, dem bisher heißesten Sommer auf dem Kontinent seit Beginn der Aufzeichnungen.

Deutschland hatte mit 8173 Toten die drittmeisten Hitzeopfer zu beklagen, nach Italien (18.010) und Spanien (11.324). Umgerechnet waren es 98 Hitzetote pro Millionen Einwohner, damit steht Deutschland unter 35 europäischen Statten auf Rang 13.

Hitzebezogene Todesfälle sind nicht leicht zu erfassen, denn Hitze als direkte Todesursache, etwa bei einem Hitzschlag oder einem Sonnenstich, wird eher selten angegeben ? hierzulande in durchschnittlich nur 19 Fällen pro Jahr.

Auch in diesem Jahr sind die Auswirkungen der Hitze schon zu spüren: Zwischen Anfang April und Anfang Juli starben laut dem BMG bereits rund 1.500 Menschen an den Folgen extremer Hitze.

In diesem Rahmen dieser Gefährdung ist auch der neue Hitzeschutzplan des BGM zu sehen:

Der Plan sieht eine stärkere Sensibilisierung der Bevölkerung für die Gefahren durch Hitze vor. Vor allem besonders gefährdete Menschen, wie Ältere, chronisch Erkrankte, Kranke, Schwangere, Kinder sowie Obdachlose sollen mit Verhaltenshinweisen versorgt werden. Zu diesen zählen beispielsweise viel Trinken, körperliche Anstrengung vermeiden oder im Schatten aufhalten.

Weitere Informationen und Schutzmaßnahmen finden sie auf unserer Homepage unter:

Dokumente/ Prävention unter
"Hitzeeinwirkungen- Klimawandel" und unter
"Hitzeeinwirkungen- Tipps für Patienten"


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

07. Juli 2023

WHO warnt vor Ausbreitung des Dengue-Fiebers!


Durch hohe Temperaturen und starke Niederschläge vermehrt sich die Aedes-Mücke, die das Dengue-Fieber überträgt. Die WHO warnt vor einer dramatischen Ausbreitung der Krankheit. Auch in Europa gibt es immer mehr Aedes-Mücken.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist besorgt wegen der Ausbreitung des Dengue-Virus - auch in Europa. Das Virus wird von Aedes-Stechmücken übertragen, die eigentlich in tropischen und subtropischen Klimazonen zuhause sind. Sie verbreiten sich aber weltweit.
Seit dem Jahr 2000 hat sich die Zahl der jährlichen Fälle verachtfacht, auf geschätzt 4,2 Millionen im vergangenen Jahr. Der Klimawandel mit hohen Temperaturen und starken Niederschlägen begünstigt die Vermehrung der Aedes-Mücke.

Infektionen jetzt auch schon in Spanien und Frankreich.

Inzwischen ist die Hälfte der Weltbevölkerung einer Dengue-Gefahr ausgesetzt. In Europa hat sich die Aedes-Mücke bereits in über 24 Ländern ausgebreitet. Seit 2010 meldeten die Staaten regelmäßig Dengue-Fälle. So gab es schon lokale Ansteckungen in rund zwei Dutzend Ländern, darunter Spanien und Frankreich. In diesem Jahr wurden nach Angaben der europäischen Gesundheitsbehörde ECDC aber noch keine lokalen Ansteckungen gemeldet.

Krankheit kann lebensgefährlich sein:
Insgesamt geht die WHO von bis zu 400 Millionen Infektionen weltweit aus. Die Schätzung ist schwer, weil 80 Prozent der Betroffenen bei einer ersten Infektion kaum oder nur milde Symptome haben und gar nicht zum Arzt gehen. Sie sind dann zwar gegen eines der vier Dengue-Viren immun. Bei einer zweiten Ansteckung mit einem der anderen drei Viren kann die Krankheit aber schwerer verlaufen und lebensgefährlich sein. Dengue-Fieber wurde früher Knochenbrecher-Fieber genannt, weil es starke Gliederschmerzen verursachen kann.
Nord-, Zentral- und Südamerika hätten in diesem Jahr bis Juli schon so viele Infektionen und Todesfälle gemeldet wie im ganzen vergangenen Jahr. 2022 waren es 2,8 Millionen Infektionen und 1280 Todesfälle.

In den vergangenen Jahren hat sich auch in Deutschland zunehmend die Asiatische Tigermücke verbreitet.

Behandlung:
Gegen Dengue gibt es keine Medikamente, außer solche, die das Fieber senken. Es ist ein Impfstoff auf dem Markt, der aber erst nach einer ersten Infektion Schutz bietet, und er ist - je nachdem, mit welchem anderen Virus man sich infiziert - mehr oder weniger effektiv. Das Beste sei, sich mit Mückenspray zu schützen und in der Hausumgebung stehendes Wasser zu vermeiden, weil die Mücken darin brüten. Das deutsche Paul-Ehrlich-Institut verweist zudem auf einen weiteren Impfstoff namens Qdenga, der in Deutschland Menschen ab vier Jahren gespritzt werden darf - auch schon vor einer ersten Dengue-Infektion.


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

05. Juni 2023

Protesttag der Apotheken in Coesfeld am 14.06.2023!


Die Apotheken in Coesfeld nehmen am 14.06.2023 am bundesweiten Protesttag gegen die Politik des Bundesgesundheitsminesteriums teil.

Deshalb sind die Apotheken an diesem Tag geschlossen.

Den Notdienst übernimmt die Cronenapotheke in Coesfeld, Borkenerstr. 61, Tel.: 02541 800320..


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

31. Mai 2023

COVID- 19- Auffrischungsimpfung


Die Empfehlung der STIKO für eine Auffrischungsimpfung sind aktualisiert worden:

Auffrischimpfung empfohlen:
- Personen > 60 Jahre

- Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen

- medizinisches Personal in medizinischen Einrichtungen, Pflegepersonal in der ambulanten oder stationären Altenpflege, Personal in der Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung, Tätige in Gemeinschaftsunterkünften, medizinisches Personal im öffentlichen Gesundheitsdienst, Lehrer, Erzieher, Beschäftigte im Einzelhandel, Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, Personal der Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur

- Kinder im Alter ab 5 Jahren mit Immundefizienz oder Personen mit Vorerkrankungen, die das Risiko für einen schweren COVID- 19- Verlauf erhöhen.

Hierzu gehören insbesondere:
- chronische Atemwegserkrankungen

- chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen

- Diabetes mellitus

- chronische neurologische Erkrankungen

- angeborene oder erworbene Immundefizienz

- unbehandelte oder virämische HIV-Infektion.

Auffrischimpfung nicht empfohlen:
- Gesunde Säuglinge, Kinder, Jugendliche, Erwachsene bis zum 59. Lebensjahr

Eine ausreichende Immunität gegen COVID- 19- Erkrankung liegt vor bei durchgeführter Grundimmunisierung mit Boosterung (Auffrischimpfung) oder durchgemachter COVID- 19- Erkrankung.

Bei immungesunden Personen sollte ein Abstand von mindestens 6 Monaten zur Vermeidung möglicher immunsuppressiver Effekte nach vorheriger Impfung oder Infektion eingehalten werden.

Bevorzugt werden bivalente, adaptierte mRNA- Impfstoffe.

COVID- 19- Auffrischungsimpfungen sollten im Herbst/ Winter mit der Influenza- Impfung (Grippeimpfung) oder Pneumokokken- Impfung (Lungenentzündungsimpfung) kombiniert werden.


Ihr Praxispersonal Dres. med. Lux

26. April 2023

Neue Impfempfehlungen der Stiko zur Corona- Schutzimpfung!


Die Ständige Impfkommission (Stiko) überarbeitet ihre Empfehlungen für Corona-Impfungen:

Die Auffrischung der Coronaimpfung wird künftig nur noch für Personen über 60 Jahren und solchen mit Risikofaktoren empfohlen. Bei gesunden Erwachsenen genügt eine Grundimmunisierung mit Booster- Impfung oder durchgemachter Infektion.
Gesunde, nicht chronisch kranke Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen gar keine Coronaimpfung mehr.

Konkret heißt das:
Alle gesunden Erwachsenen über 18 Jahre sollen künftig am besten zweifach geimpft sein und einen dritten Kontakt mit dem Antigen von Corona in einem Abstand von drei bis sechs Monaten nach der Grundimmunisierung gehabt haben.
Dies bedeutet: Wer die Grundimmunisierung hatte, sollte nach etwa einem halben Jahr noch eine Booster-Impfung bekommen, wenn er sich bis dahin nicht mindestens einmal mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 angesteckt hat.

Nur ältere Menschen über 60 Jahren und Personen mit Risikofaktoren für einen schweren Coronaverlauf sollen auch künftig Auffrischungsimpfungen bekommen, vorzugsweise im Herbst, wenn auch gegen Grippe (Influenza) oder Pneumokokken (bakterielle Lungenentzündung) geimpft wird. Genutzt werden soll ein an Varianten (bivalent) angepasster Impfstoff. Mindestens zwölf Monate sollen in der Regel seit der letzten Impfung oder Infektion vergangen sein.

Das gilt auch für Mitarbeiter von Pflegeheimen und Kliniken.

Allerdings legt die Stiko derzeit noch nicht fest, ob diese Auffrischungen jährlich erfolgen müssen oder ob eine bestimmte maximale Anzahl von Impfdosen genügt.

Endgültige Empfehlung in zwei Wochen:
Die jetzige Empfehlung der Stiko wird in einem Stellungnahmeverfahren von den Bundesländern und Fachgesellschaften geprüft. Dabei können auch Änderungsvorschläge unterbreitet werden. Im Anschluss an das Verfahren wird in zwei Wochen die endgültige Empfehlung der Stiko veröffentlicht.


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

09. April 2023

FFP2- Maskenpflicht in Arztpraxen entfällt am 07.04.2023!


Die landesweiten Corona-Regeln mit teilweiser Testpflicht und Maskenpflicht sind ausgelaufen.

Somit entfällt ab 07.04.2023 auch die Verpflichtungen in Arztpraxen FFP2- Masken zu tragen.

Trotz Lockerungen empfehlen wir das Tragen einner FFP2- Maske zum Selbst- und Fremdschutz insbesondere noch in der Infektionssprechstunde .


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

12. März 2023

Jetzt gegen FSME- Virusinfektionen impfen (Zeckenimpfung)!


Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist eine Erkrankung der Hirnhäute und des zentralen Nervensystems, die mit Medikamenten nicht heilbar ist. Zecken können das FSME-Virus in ganz Deutschland übertragen. In den sogenannten FSME-Risikogebieten besteht ein höheres Risiko, durch einen Zeckenstich mit dem FSME-Virus angesteckt zu werden. Mittlerweile gilt fast die Hälfte aller Stadt- und Landkreise in ganz Deutschland als FSME-Risikogebiet. Wichtig zu wissen: Zecken können das FSME-Virus sogar bundesweit übertragen. Im Jahr 2021 gab es insgesamt 23 FSME-Fälle außerhalb der ausgewiesenen Risikogebiete.


Wo liegen die FSME-Risikogebiete in Deutschland?

Die überwiegende Mehrheit der FSME-Fälle verteilt sich auf die sogenannten FSME-Risikogebiete, dazu zählen große Teile Bayerns und Baden-Württembergs sowie Teile Hessens, Thüringens und Sachsens. Einzelne FSME-Risikogebiete befinden sich zudem in Sachsen-Anhalt, im Saarland und in Rheinland-Pfalz. In den vergangenen Jahren ist mit dem Landkreis Emsland in Niedersachsen das erste Risikogebiet in Norddeutschland dazugekommen. Auch der Stadtkreis Dresden gilt mittlerweile als FSME-Risikogebiet. Das RKI hat im März 2022 sechs neue FSME-Risikogebiete ausgewiesen: drei Landkreise in Brandenburg (Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und Spree-Neiße), zwei Stadt- und Landkreise in Sachsen (Stadtkreis Chemnitz, Landkreis Görlitz) und den Stadtkreis Solingen in Nordrhein-Westfalen. Insgesamt gibt es nun 175 Risikogebiete in Deutschland.

Mit Hilfe der zecken.de FSME Google-Maps-Karte können Sie einfach und schnell überprüfen, ob Sie sich in einem FSME-Gebiet befinden oder ob Ihr Reiseziel in einem solchen Gebiet liegt.

Vorsicht, oftmals werden FSME-Risikogebiete mit Zeckengebieten gleichgesetzt, das stimmt allerdings nicht. Denn Zecken kann es in ganz Deutschland geben. Ihr Lebensraum erstreckt sich dabei vor allem auf bodennahe Vegetation, zum Beispiel hohes Gras, Büsche und Unterholz. Dort warten Zecken auf potenzielle Opfer. Es gibt also keine offiziellen Risikogebiete für Zecken oder etwa Zeckenkarten für Deutschland. Auch eine Aussage dazu, wo gefährliche Zecken leben, kann man anhand einer Verbreitungskarte nicht geben. Denn Zecken sind an sich nicht gefährlich. Da Zecken aber gefährliche Krankheitserreger übertragen können, sollte man Vorsorgemaßnahmen gegen Zeckenstiche ergreifen.

Denn auch ein schnelles Entfernen von Zecken bietet keine Garantie, dass keine Krankheitserreger übertragen wurden: Da FSME-Viren in den Speicheldrüsen der Zecke sitzen, werden sie sofort übertragen, wenn die Zecke zusticht. Man kann sich aber durch Impfen vor FSME schützen. Zusätzlich sollte man lange Kleidung tragen, sich mit Anti-Zeckenspray einsprühen und nach jedem Aufenthalt im Grünen gründlich nach Zecken absuchen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Bewohnern von FSME-Risikogebieten und Personen, die in ein solches reisen und dort mit Zecken in Kontakt kommen können, sich gegen FSME impfen zu lassen. Für die Bewohner und Besucher von Risikogebieten innerhalb Deutschlands werden die Kosten für den FSME-Impfschutz von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.


Europäische Risikogebiete:
Auch bei Reisen in europäische Risikogebiete bezahlen die meisten Krankenkassen die Impfkosten.
Das Europäische Zentrum für Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) weist für das Jahr 2019 insgesamt 3.411 bestätigte FSME-Fälle in 25 europäischen Ländern aus.
Dazu zählen vor allem: Österreich, Polen, Tschechische Republik, Slowakische Republik, baltische Länder (Estland, Lettland, Litauen), Russland, Schweden (in südlichen und mittleren Landesteilen), Norwegen (Südküste), Finnland, Dänemark (Seeland, Bornholm), Ungarn, Kroatien, Slowenien und Albanien.

Vereinzelte Fälle von FSME-Erkrankungen werden in Frankreich (Elsass), Italien (Trentino) und Griechenland beobachtet.

Impfschema:
Aufbau des Impfschutzes (Grundimmunisierung):
Für die Grundimmunisierung sind drei Impfungen erforderlich. Nach dem üblichen Impfschema wird ein bis drei Monate nach der ersten Impfung die zweite Impfdosis verabreicht. Eine dritte Impfung erfolgt dann, je nach verwendetem Impfstoff, nach weiteren 5 bis 12 oder nach 9 bis 12 Monaten.

Um schon zu Beginn der Zeckensaison im Frühjahr für das laufende Jahr geschützt zu sein, ist es sinnvoll, mit der Impfserie in den Wintermonaten zu beginnen. Bereits 14 Tage nach der zweiten Impfung besteht für die meisten Geimpften ein Schutz, der für die laufende Saison zunächst ausreichend ist. Für eine länger anhaltende Schutzwirkung ist dann die dritte Impfung erforderlich.

Auffrischimpfungen:
Bei fortbestehendem Ansteckungsrisiko wird eine erste Auffrischimpfung nach 3 Jahren empfohlen. Die nachfolgenden Auffrischungen sind dann alle 5 Jahre erforderlich. Je nach verwendetem Impfstoff sollte die Impfung ab dem Alter von 50 bzw. 60 Jahren alle 3 Jahre aufgefrischt werden.

Schnellschema:
Wird ein besonders schneller Schutz benötigt, z. B. bei kurzfristig geplanten Reisen in FSME-Risikogebiete, kann eine Impfung nach dem sogenannten Schnellschema durchgeführt werden. Hierbei hängt das Impfschema vom verwendeten Impfstoff ab. Es sind zwei bis drei Impfungen nötig. Ein Impfschutz für ein bis anderthalb Jahre kann damit schon 3 bis 5 Wochen nach der ersten Impfung erreicht werden. Je nach verwendetem Impfstoff wird eine vorgezogene Auffrischimpfung erforderlich.

Die in Deutschland erhältlichen Impfstoffe schützen übrigens auch vor den nahen Verwandten der hier verbreiteten FSME-Virusstämme, die im östlichen Europa und in Asien vorkommen. Gegen die ebenfalls von Zecken übertragene Borreliose hat die FSME-Impfung keine Schutzwirkung.

Tipp: Nach jedem Zeckenstich sollte auch der Tetanus-Impfschutz überprüft werden!


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

28. Februar 2023

Keine präventiven Coronatests mehr ab 1. März - Weiterhin Maskenpflicht in Praxen


Der Anspruch auf präventive Coronatests sowie auf Test- und Genesenenzertifikate entfällt ab dem 1. März. Der Bund übernimmt dann für sämtliche Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung nicht mehr die Kosten.


Dies betrifft nicht nur die Bürger-tests. Auch Testungen von Personal in Gesundheits- und Pflegeein- richtungen, vor Aufnahme in eine Gesundheitseinrichtung oder vor einer ambulanten Operation werden nicht mehr bezahlt. Das gilt ebenso für Test- und Genesenenzertifikate.


Testpflichten aufgehoben:
Die Bundesregierung hebt gleichzeitig die Testpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen auf. Beschäftigte, Patienten und Besucher müssen dort ab dem 1. März keinen Testnachweis mehr vorlegen.

Darüber hinaus wird die Masken-pflicht weiter eingeschränkt. Sie gilt ab 1. März nur noch für Besucher in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie für Besucher und Patienten in Arzt-, Zahnarzt- und Psycho- therapeutenpraxen. Mit dem Auslaufen der Regelung im Infektionsschutzgesetzes am 7. April endet auch dort die Maskenpflicht.


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

19. Februar 2023

Neue PRISCUS- Liste 2.0 veröffentlicht - Medikamente im Alter!


Die neue Priscus-Liste ist eine Übersicht über 177 Wirkstoffe, die bei der Medikation älterer und multimorbider Menschen nicht oder nur mit besonderer Vorsicht angewendet werden sollten. Die Liste soll Ärztinnen und Ärzte dabei unterstützen, die Therapiesicherheit zu erhöhen, da ältere und multimorbide Patientinnen und Patienten meist besonders viele Medikamente verschrieben bekommen.

Zudem bauen ältere Menschen chemische Stoffe langsamer ab, womit das Risiko für Nebenwirkungen steigt. Deshalb haben Expertinnen und Experten in dem Forscherverbund Priscus Arzneimittel identifiziert, die für Menschen ab 65 Jahren potenziell ungeeignet sind und diese in der Priscus-Liste zusammengefasst.

Darüber hinaus werden Hinweise zu möglichen Nebenwirkungen gegeben und zu jeder Substanz Therapie- alternativen genannt. Die Priscus-Liste ist erstmals 2010 mit zunächst 83 Wirkstoffen und Wirkstoffgruppen veröffentlicht worden. Im Jahr 2022 erfolgte mit der Version 2.0 eine Aktualisierung und Erweiterung der Liste.

Wir versuchen die Empfehlungen gemäß dieser Liste in unserer Verordnungsverhalten von Medikamnenten bei unseren älteren Patienten regelmäßig einfließen zu lassen.


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

15. Februar 2023

Maskenpflicht in Arztpraxen bis zum 07.04.2023


Angesichts der stabilen Corona-Lage sollen zum 1. März weitere Schutzvorgaben in ganz Deutschland vorzeitig auslaufen.

Doch das Ende aller Maßnahmen ist das - noch - nicht. Denn als Patient in einer Arztpraxis oder als Besucher in einem Krankenhaus oder Pflegeheim muss weiterhin bis zum 07.04.2023 eine Maske (FFP-2 Maske) getragen werden. Dies dient dem Schutz vulnerabler Gruppen, auch gerade in Hausarztpraxen.

Anfang Februar war in NRW bereits die Maskenpflicht in Zügen, Bussen und Bahnen beendet worden. Auch eine Isolationspflicht ist für Corona-Infizierte nicht mehr vorgeschrieben.

Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

28. Januar 2023

Ende der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr ab 02.02.2023!


Die Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr soll nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 IfSG zum 2. Februar 2023 ausgesetzt werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt die Abschaffung der gesetzlichen Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr, besonders vor dem Hintergrund der guten Immunitätslage der Bevölkerung.

Laut § 28b Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 bis 5 IfSG hingegen sollen die geregelten Maskenpflichten in medizinischen Einrichtungen bestehen bleiben.

Die KBV plädiert dafür, die gesetzliche Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen aufzuheben und die Hoheit über diese Entscheidung den einzelnen Praxen zu überlassen. .

Dies begründet sich zum einen durch die im Vergleich zu 2021 geringere Krankheitslast, aufgrund von Impfungen und erfolgten COVID-19-Infektionen.

Einschränkend stellt die KBV aber fest, dass das Infektionsrisiko in medizinischen Einrichtungen/ Praxen unterschiedlich hoch und somit eine differenzierte und individuelle Regelung zwingend notwendig ist.

Die Ausgangslage beim Augenarzt oder beim Psychotherapeuten ist eine andere, als zum Beispiel in einer Infektionssprechstunde beim HNO-Arzt, Kinderarzt oder Hausarzt.

Somit entscheiden wir uns als hausärztliche Praxis mit Hochrisikopatienten und erhöhtem Infektionsrisko durch Infekte der unter und oberen Atemwege erst einmal das Tragen von Atmeschutzmasken (FFP2- Atemschutzmasken) und die isolierte Infektionssprechstunde bis auf weiteres fortzuführen.


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

16. Januar 2023

Kostenfreie Bürgertests nicht mehr zum "Freitesten"


Bürgertests zum "Freitesten" nach einer Coronainfektion zur Aufhebung der Absonderung sind seit dem heutigen Montag nicht mehr kostenfrei. Die Testverordnung wurde entsprechend angepasst. Damit schränkt der Bund das Angebot an anlasslosen Testungen asymptomatischer Personen weiter ein, bevor es nach dem 28. Februar 2023 gänzlich eingestellt wird.

Ein Grund für die weitere Einschränkung des Testangebots ist, dass die Pflicht zur Isolation in vielen Bundesländern aufgehoben wurde.

Wer weiterhin Anspruch auf Bürgertestung hat:

Anspruch auf einen kostenfreien Bürgertest haben bis einschließlich 28. Februar nur noch:


- Patienten, Bewohner und Besucher in Einrichtungen wie in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Reha-Einrichtungen, Dialysezentren oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
- Pflegende Angehörige (nach Paragraf 19 SGB XI) sowie Menschen mit Behinderung und die bei ihnen beschäftigten Personen (Persönliches Budget nach Paragraf 29 SGB IX) können sich ebenfalls gratis testen lassen.


Ab 1. März stellt der Bund die Finanzierung sämtlicher Testungen nach der Testverordnung ein. Der Anspruch auf Bürgertestung nach der Testverordnung war bereits im November deutlich eingeschränkt worden.

Präventive Coronatests, die Praxen und andere Teststellen ab 1. März durchführen, können damit nicht mehr über die Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet werden. Somit gibt es nur noch Selbsttests für zu Hause.


Tests im Krankheitsfall:

Der Nachweis von SARS-CoV-2- Virus bei Erkrankung ist nicht von den Regelungen zur Testverordnung umfasst. Sofern bei klinischer Symptomatik ein Nukleinsäurenachweis auf SARS-CoV-2 (PCR- Astrich) erforderlich sein sollte, kann dieser nur im Rahmen der ärztlichen Behandlung durchgeführt werden.


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

01. Januar 2023

Wir begrüßen zwei neue Medizinische Fachangestellte (MFA) in unserem Praxisteam zum 01.01.2023!


Frau Katja Huber und Frau Johanna Kummer verstärken zum 01.01.2023 unser Praxisteam als MFA.

Wir sind glücklich mit Ihnen weitere tatkräftige Unterstützung gefunden zu haben.

Wir freuen uns auf sie und wünschen ihnen beiden einen guten Start und viel Freude bei der täglichen Arbeit.


Ihr Praxisteam Dres. Lux

17. Dezember 2022

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)


Sie sind krank und wir haben Ihnen früher eine Krankschreibung mitgegeben. Das ändert sich jetzt zu Ihrer Entlastung. Das liegt daran, dass wir die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch eAU genannt, nun elektronisch an Ihre Krankenkasse übermitteln.

Die AU, bekannt auch als "gelber Schein", haben Sie bislang als ein Original mit zwei Durchschlägen erhalten. Das Original war für Ihre Krankenkasse bestimmt, jeweils ein Durchschlag für Ihre Unterlagen und Ihren Arbeitgeber. Waren Sie krank, mussten Sie die Dokumente bisher noch per Post an den Arbeitgeber und die Krankenkasse senden.

Ab dem 01.01.2023 versenden wir Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt zu Ihrer Krankenkasse (eAU).

Sie müssen nur Ihren Arbeitgeber über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren.

Ihr Arbeitgeber sendet dann eine Anfrage nach der eAU an die Krankenkasse über deren
Kommunikationsserver.

Nach Erhalt der Anfrage stellt die Krankenkasse die eAU zum Abruf auf dem Kommunikationsserver bereit. Ihr Arbeitgeber erhält eine Benachrichtigung über die erfolgte Bereitstellung. Der Abruf des Arbeitgebers sollte dann am Folgetag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit möglich sein.

Auf Wunsch erhalten Sie nur noch eine Ausfertigung für Ihre eigenen Unterlagen.

Ihre persönlichen Daten bleiben bei alldem geschützt. Denn Ihre Krankschreibung wird nicht per E-Mail oder WhatsApp an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Wir benutzen ein für solche sensiblen Informationen eigens entwickeltes Netz, die Telematikinfrastruktur. Dort haben nur Personen oder Institutionen des Gesundheitswesens Zugang. Auch sind alle Nachrichten besonders verschlüsselt.

Übrigens: Auch Krankenhäuser nehmen an diesem Verfahren teil. Nicht beteiligt sind derzeit Privatärzte, Ärzte im Ausland, Rehabilitationseinrichtungen und Psychotherapeuten.

Wir wünschen Ihnen gute Besserung


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

13. Dezember 2022

Infektionserkrankungen wie Grippe (Influenza), RS- Viruserkrankungen und Corona belastet das Gesundheitswesen und das Arbeitsleben massiv!


Über 9,5 Millionen Deutsche haben aktuell einen Schnupfen oder Husten und bei den schwer verlaufenden Infektionen löst Influenza nun Corona ab: Das RKI zählt jetzt 27.000 neue Grippefälle pro Woche und 30 Tote seit Oktober.

Seit dem Herbst stecken sich sehr viele Kinder mit Atemwegsviren an.

Die schwere Erkältungs- und Grippewelle steigt laut Robert Koch-Institut weiter an. "Die Werte liegen aktuell sogar über dem Niveau der Vorjahre zum Höhepunkt schwerer Grippewellen", heißt es im aktuellen Grippe-Wochenbericht für die 48. Kalenderwoche (28. November bis 4. Dezember). Demnach plagen sich aktuell etwa 11,4 Prozent der Deutschen mit einer Atemwegserkrankung. Auch bei Influenza registrieren die Behörden einen weiteren drastischen Anstieg auf mehr als 27.000 neue Ansteckungen, eine weitere Verdopplung im Vergleich zur Vorwoche.

Einziger Lichtblick: Beim RS-Virus, das vor allem bei Kindern schwere Erkrankungen bis zu Lungenentzündungen verursachen kann, registrieren Deutschlands staatliche Epidemiologen inzwischen eine abnehmende Tendenz. Das dürfte für viele Kinderkliniken eine gute Nachricht sein, die aktuell über eine starke Überlastung klagen.

Influenza: Doppelt so viele Klinikeinweisungen wie Sars-CoV-2!

Umso dringender wird, dass Gruppen mit einem hohen Risiko auf gefährliche Grippe-Verläufe (dazu gehören neben Seniorinnen und Senioren auch Schwangere) die Grippe-Impfung in Anspruch nehmen. Der für dieses Jahr ausgewählte Impfstoff zeigt bei Labortests nach wie vor eine gute Passgenauigkeit zu den zirkulierenden Viren.

Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn die telefonische Erreichbarkeit der Praxis zur Zeit nur eingeschränkt möglich ist.

An manchen Tagen stellen sich täglich 50 Patienten mit Atemwegserkrankungen in unserer Praxis vor.


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

03. Dezember 2022

Wir wünschen uns etwas....


Weihnachten und der Jahreswechsel stehen vor der Tür. Weihnachten, das ist das Fest, an dem wir uns gegenseitig beschenken, und ein Tag, an dem Wünsche in Erfüllung gehen können und wir uns auf das neue Jahr freuen.

Wenn wir uns zum Ende des dritten Jahres der Corona-Pandemie etwas wünschen dürfen, dann ist es vor allem eins:
Dass in unserer Praxis der Alltag und das menschliche Miteinander wieder mehr von Freundlichkeit, Rücksichtnahme, Höflichkeit, gegenseitigem Respekt und vielleicht sogar ein wenig Dankbarkeit geprägt ist. So wie es zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 war.

Erinnern Sie sich noch:
Weil noch kein Mittel gegen das Virus gefunden war, konnten wir uns an Regeln halten und Rücksicht nehmen, kümmerten uns um Nachbarn und Freunde, die unsere Unterstützung benötigten, waren für die unermüdliche und belastende Arbeit von Ärzten und Teams in Klinik und Praxis und den tatkräftigen Einsatz vieler Menschen in systemrelevanten Berufen dankbar.

Seit Monaten scheint es uns, dass sich dieses solidarische Miteinander jetzt, wo das Virus beherrschbar erscheint, verflüchtigt und ganz anderen Verhaltensmustern Platz gemacht hat. Wir erleben in unserer Praxis seit Monaten und verstärkt in den letzten Wochen eine andere Kommunikationskultur.

Manche Patienten fordern am Telefon oder auch an der Rezeption lautstark ihre vermeintlichen Rechte ein, treten oft fast rücksichtslos, oft auch beleidigend und zum Teil verletzend gegenüber unseren Medizinischen Fachangestellten auf, wenn Wünsche nicht umgehend erfüllt werden. Verständnis für Andere scheint hier oft zu fehlen.

Natürlich sind der Krieg in der Ukraine, die Energiekrise, die Inflation, explodierende Preise und die Sorge um die wirtschaftliche und berufliche Zukunft für viele belastend.

Wir in unserer Praxis leiden vor allem darunter, dass immer weniger Mitarbeiterinnen immer mehr Aufgaben zu bewältigen haben. Neben der Corona-Pandemie, die eben noch längst nicht vorbei ist, ist für uns seit mehr als zwei Jahren auch der ganz normale Versorgungsalltag zu bewältigen. Chronische Krankheiten machen nämlich keine Corona-Pause, schwer Kranke brauchen jetzt und auf Dauer ärztliche Hilfe. Diesem Versorgungsauftrag sind wir gerade als Hausärzte gemeinsam mit unserem Team weiterhin medizinisch und menschlich verpflichtet.

Auch wir in der Praxis leben in der gleichen Situation wie unsere Patienten.
Auch unsere Energiekosten steigen, auch wir und unsere MFAs werden krank und fallen über Tage und Wochen einmal aus. Neue Fachkräfte sind nur schwer zu finden, somit erhöht sich die Arbeitsbelastung der anderen Mitarbeiterinnen.

Angesichts dieser Situation hat sich die Situation in der Praxis verändert: Wir müssen die Sprechzeiten komprimieren und auf mehr Digitalisierung setzen. Diese umzusetzen fällt uns Praxen aufgrund der vielen technischen Mängel der uns zur Verfügung gestellten Techniken sehr schwer. Oft lässt sich somit eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Anliegen nicht mehr sicherzustellen.

Glücklicherweise gibt es viele unter Ihnen, die die eine oder andere organisatorische Unzulänglichkeit klaglos und mit einem aufmunternden Wort hinnehmen und zu schätzen wissen, dass wir in dieser nicht einfachen Zeit weiterhin unser Bestes geben.

Wir möchten uns bei denen insbesondere bedanken, die uns und unsere Arbeit unterstützen und wertschätzen.

Wenn alle ein wenig mehr Eigenverantwortung übernehmen, mehr Verständnis für die Situation des Anderen zeigen und Geduld öfter den meist unnötigen Zeitdruck ablöst, ist für uns alle viel gewonnen.

"Wenn viele kleine Leute an vielen kleinen Orten viele gute Sachen machen, verändert sich die Welt".

Diese Motivation zu neuem Denken und Handeln wünschen wir uns für uns und von anderen.

In diesem Sinne eine frohe und besinnliche Advents-/ Weihnachtszeit, sowie alles Gute, Glück und Gesundheit in einem friedvollen Jahr 2023!

Ihr Praxisteam Der. med. Lux

02. Dezember 2022

Wir haben unsere Auszubildende in unserem Praxisteam zurück!


Frau Christina Niebert ist aus ihrer Elternzeit zurückgekommen.

Nachdem Frau Vivien Pollmeyer unser Team verlassen hat und Frau Judith Berkemeyer eine "Babypause" nimmt sind wir glücklich mit Ihr wieder eine Verstärkung gefunden zu haben.

Ihr gelten die besten Wünsche für die weitere Ausbildungszeit zur Medizinischen Fachangestellten.


Ihr Praxisteam Dres. Lux

25. November 2022

Neue Corona- Schutzverordnung (Isolationsregeln) für NRW ab 30.11.2022!


Was gilt für die Isolation?
Eine häusliche Isolation ist weiterhin 5 Tage verpflichtend. Bisher war eine Freitestung 5 Tage nach positivem Corona- Test notwendig. Die Verpflichtung besteht jetzt nicht mehr. Ausnahme: Beschäftigte im öffentlichen Gesundheitswesen, Beschäftigte in Krankenhäusern und Seniorenwohnheimen. Diese benötigen einen offiziellen negativen Schnelltest (Teststelle).

Ist nach fünf Tagen ein Freitesten Pflicht?
Nein: Ausnahmen siehe oben. Ja.

Was ist, wenn man am fünften Tag noch Symptome hat?
Eine Freitestung ist nicht Pflicht, eine häusliche Isolation ist ratsam, das Tragen einer FFP- 2 Maske im Kontakt mit anderen ist empfehlenswert.

Was gilt für Infizierte, die in Kliniken oder Pflegeheimen arbeiten?
Ausnahmen, siehe oben.

Ab wann gilt die Isolierung?
Die Isolierungszeit zählt ab dem Tag nach dem positiven Schnelltest.

Was gilt für die Quarantäne von Kontaktpersonen?
Die Absonderungspflicht für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen entfällt.


Was ist wenn mein Selbsttest positiv ist?
Bei einem positiven Selbsttest sind Sie nach der neuen Corona- Schutzverordnung des Landes NRW zur Durchführung eines offiziellen Schnelltests verpflichtet (offizielle Teststelle).


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

23. November 2022

Neue Regelungen für Corona- Schnelltests!


Für diese Gruppen bleiben die Corona-Schnelltests kostenlos:
Kostenlos sollen demnach Bürgertests auch ohne Symptome noch für vier statt zehn genannte Gruppen bleiben:

- Beschäftigte von medizinischen Einrichtungen

- Besucher:innen in Kliniken, Reha- und Pflegeeinrichtungen

- Menschen, die Pflegebedürftige zu Hause betreuen und versorgen

- Menschen, die sich nach einer Corona-Infektion mit einer Bescheinigung "freitesten" möchten.

Diese Regelung gilt ab 26.11.2022.


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

11. November 2022

Die Grippewelle hat begonnen!


In den Jahren vor der Pandemie begann die jährliche Grippewelle meist im Januar oder Februar.
In 2020/ 2021 fiel die Grippewelle weltweit aus, in 2021/2022 gab es eine milde, sehr späte Welle.

Seit einer Woche steigt die Anzahl der Grippe- Fälle jedoch enorm an. Den Verlauf der Grippe- Welle lässt sich aber leider nicht genau vorhersagen.

Die Influenza ist eine schwere Infektionskrankheit, insbesondere für Risikogruppen.
Dazu zählen Ältere (> 60 Jahre), chronisch Kranke, Schwangere und medizinisches Personal.
Um eine Grippe-Welle bestmöglichst zu verhindern, müssen 65 bis 70% der Bevölkerung geimpft sein.
Neben den neuen SARS-CoV-2- Impfstoffen helfen die Influenza- Impfstoffe/ Pneumokokken- Impfstoffe sehr gut gegen eine virale (Influenza) oder bakterielle (Pneumokokken-Lungenentzündung) Superinfektion.

Da die Hauptrisikogruppen für eine COVID-19- und Influenza-Infektion identisch sind, empfehlen wir dringend neben der Corona-Impfung eine Impfung gegen die Influenza und auch gegen Pneumokokken.

In der Saison 2022/ 2023 sollten alle Patienten ab 60 Jahren eine Impfung mit dem neuen vierfach hochdosierten Impfstoff (Eflueda) (bessere Wirksamtkeit) geimpft werden.

Andere Risikogruppen sollten mit dem tetravalenten Impfstoff z.B. Influvac geimpft werden.

Hierzu zählen u.a.:
Schwangere ab dem 2. Trimenon, Pat. mit erhöhter Gefährdung infolge eines chronischen Leidens: wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Krankheiten und Patienten mit angeborener oder erworbener Immunschwäche).
Kinder können ab dem 6. Lebensmonat geimpft werden.
Die Influenza- Impfung kann parallel zu anderen Impfungen (Pneumokokken, Gürtelrose etc.) verimpft werden.
Ein Abstand zur Corona- Auffrisch- Impfung ist nicht notwendig.
Zwei Wochen nach der Impfung beginnt der Impfschutz.

Hier ein paar hilfreiche Informationen zur Grippe (Influenza):

Symptome:
Im Vergleich zu einem banalen Virusinfekt (?Erkältung?) liegen folgende Symptome vor:
Plötzlicher, schlagartiger Krankheitsbeginn
Leichter Schnupfen, aber schweres Krankheitsgefühl
Starke Kopfschmerzen, starke Halsschmerzen, starker trockener Husten
Fieber > 38,5°C, Schüttelfrost, starke Muskel- und Rückenschmerzen
Möglich sind Bauchschmerzen, Durchfall und Erbrechen

Verhaltensregeln und Behandlung im Krankheitsfall:
Spezielle Maßnahmen:
Halten Sie Ruhe (Bettruhe) ein, schonen Sie sich, Rauchen Sie nicht
Trinken Sie viel (2 bis 3 Liter/Tag)
Nehmen Sie reichlich Vitamin C zu sich
Vermeiden Sie Sport bis 7 Tage nach dem letzten Erkrankungstag
Zur symptomatischen Therapie eigenen sich:
Bei Kopf-und Gliederschmerzen und Fieber: z.B. Paracetamol®, Ibuprofen®, Novaminsulfon®
Bei Halsschmerzen: z.B. Neo-Angin®, Dorithricin®, Dolo Dobendan®, Gurgeln mit Salzwasser, Lutschen von Salbeibonbons, Halswickel
Gegen Schnupfen: Nasenspray mit Schleimhautschutz z.B. Snup NS® (bitte 3x tgl. aber nur über max. 10 Tage), ggf. zusätzlich Nasenspray zur Sekretverflüssigung z.B. Emser®Nasenspray
Inhalationen mit: z.B. Soledum®Balsam, Bronchoforton®Salbe
Zur Sekretverflüssigung und Schleimlösung: z.B. Gelomyrtol®forte, ACC®akut 600 mg, Bronchipret®Tropfen, Sinupret®forte, Sinuc®Saft
Gegen quälenden Hustenreiz: z.B. Capval®Tropfen, Silomat®Tropfen
Spezielle Anti-Grippevirus-Medikamente sind nur sinnvoll in der ganz frühen Phase der Erkrankung (in den ersten 2 Tagen nach Beginn der Symptome).
Sie sind wenig wirksam und verkürzen die Krankheitsphase nur unwesentlich und sollten nur alten, schwer chronisch Kranken verordnet werden
Allgemeine Maßnahmen:
Vermeiden Sie Menschenansammlungen und engen Kontakt zu anderen Menschen, schlafen Sie wenn möglich getrennt, bleiben Sie zu Hause
Niesen Sie nicht in die Hände, sondern in den Ärmel
Benutzen Sie Einmalhandtücher und entsorgen Sie diese in geschlossenen Abfallbehältern
Vermeiden Sie Händekontakt, Vermeiden Sie Berührung von Augen, Nase oder Mund
Waschen Sie sich oft und gründlich die Hände
Lüften Sie mehrmals täglich gründlich (Stoßlüftung)

Verhaltensmaßnahmen für pflegende Angehörige:
Schützen Sie sich bei der Pflege Influenza-Erkrankter durch das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske
Waschen Sie sich nach Kontakt zu erkrankten Personen gründlich die Hände
Entsorgen Sie Einmalhandtücher in geschlossen Abfallbehältern/ Abfallbeuteln
Sorgen Sie für eine regelmäßige und gründliche Haushaltsreinigung speziell aller Stellen, die Sie mit Händen berührt haben (Sanitäreinrichtungen, Türgriffe, Telefonhörer etc.)
Achten Sie auf gesondertes Ess- und Trinkgeschirr sowie Handtücher für die Erkrankten
Lüften Sie regelmäßig (Stoßlüftung)

Der Heilungsprozess kann bis zu zwei Wochen dauern (meist jedoch 7-10 Tage), der Husten kann 2 bis 3 Wochen anhalten. Wichtig ist, dass die Erkrankung vollständig ausheilt. Andernfalls können sich Komplikationen wie Nasennebenhöhlenentzündung, Bronchitis, Mittelohrentzündung oder sogar Lungen- und Herzmuskelentzündungen entwickeln. Ihre Sportlichen Betätigungen können Sie 7 Tage nach der Genesung wieder aufnehmen.


Ihr Praxis-Team Dres. med. Lux

19. Oktober 2022

Aus- Überlastung der Hausarztpraxen in Coesfeld!


leider belastet die aktuelle COVID- Infektionsserie und alle anderen gewöhnlichen Infekte der typischen Jahreszeit alle Praxen in Coesfeld enorm.

Wir bitten hiermit um Nachsicht und Geduld, wenn wir Ihre Anfragen und Wünsche telefonisch/ per Email und per Fax nicht wie gewohnt zeitgerecht beantworten und erfüllen können.

Mehr als das was wir gerade leisten, ist uns aufgrund der Patientenanfragen leider nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

16. Oktober 2022

COVID- 19- Impfungen im Impfzentrum Lüdinghausen!


Da wir zur Zeit neben den Standardimpfungen, der COVID- 19 Impfung (Grundimmunisierung, Auffrischimpfung) auch Impfungen gegen Grippe (Influenza), Lungenentzündung (Pneumokokken) und Gürtelrose durchführen, kann es zu Verzögerungen in der Impfterminvergabe kommen.

Wir bitten um Ihr Verständniss und Ihre Geduld.

Alternativ können Sie sich auch im Impfzentrum Lüdinghausen gegen COVID-19 impfen lassen.

Die Impfungen sind derzeit nur nach vorheriger Terminbuchung möglich:
Anmeldung unter:
https:///impfen.kreis-coesfeld.de, Hotline: 02541- 18-5380.

Anfahrt:
Impfstelle Lüdinghausen, ehemalige Autohaus Schopp, Seppenrader Str. 18, 59348 Lüdinghausen.

Impfungen:
Bei der Grundimmunisierung kann zwischen einem mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer) und einem Ganzvirusimpfstoff (Valneva) gewählt werden.
Bei der Auffrischimpfung wird ein angepasster mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer verwendet (BA.4/5) verwandt.

Hinweis:
Eine 3. Auffrischimpfung (als 5. immunologisches Ereignis) wird derzeit noch nicht für alle Personengruppen von der STIKO empfohlen, kann in Einzelfällen aber sinnvoll sein. Dies erfordert eine ausführliche Anamnese eines Arztes und sollte auch in der Arztpraxis vollzogen werden.
Eine Impfung als 5. Ereignis (nach 4 Ereignissen = Impfung/Genesung) wird in der Impfstelle derzeit nicht angeboten.

Die Sperrzeiträume nach der letzten Impfung/Infektion lauten wie folgt:

Biontech: Impfabstand von 1. zur 2. Impfdosis 3 - 6 Wochen
Valneva (ab 18 bis 50 Jahre): Impfabstand von 1. zur 2. Impfdosis mind. 4 Wochen

Der Sperrzeitraum für den 1. Booster / 3. Impfung lautet:
ab 12 Jahren: 6 Monate (180 Tage)

Der Sperrzeitraum für den 2. Booster / 4. Impfung lautet:
18 bis 59 Jahren: 6 Monate (180 Tage), aktuell ist die 4. Impfung nur für Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen freigegeben (Nachweis erforderlich)
ab 60 Jahren: 6 Monate (180 Tage)

Der Sperrzeitraum nach gesicherter SARS-CoV-2-Infektion:
6 Monate (180 Tage)

Benötigte Unterlagen:
Personalausweis
Vorherige Impfunterlagen (außer bei Erstimpfung)
ggf. Nachweis einer gesichert durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion (PCR-Test)
Ohne die Unterlagen kann keine Impfung durchgeführt werden!

Wichtig bei der Kinderimpfung!
Kinder und Eltern mit unterschiedlichen Nachnamen müssen zusätzlich eine Geburtsurkunde als Nachweis mitbringen und nicht nur den Impfpass und die eigenen Ausweise der Eltern.


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

14. Oktober 2022

Grippe- Impfung (Influenza) 2022/ 2023)!


Für wen empfiehlt die STIKO (Ständige Impfkommision) die Influenza-Impfung?
Die Impfung mit einer quadrivalenten, an die saisonalen WHO-Empfehlungen angepassten Influenza-Vakzine wird grundsätzlich für fünf Personengruppen empfohlen:
- Personen ab 60 Jahren (mit einem Hochdosis-Impfstoff),
- Schwangere ab dem 2. Trimenon, bei Vorerkrankung ab dem 1. Trimenon,
- Menschen mit Vorerkrankung (chronische Atemwegs-, Herz- oder Kreislauf-, Leber- oder Nierenerkrankungen, Diabetes oder andere Stoffwechselerkrankungen, chronische neurologische Grundkrankheiten wie Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV). Für Kinder mit Vorerkrankung gilt die Empfehlung zur Impfung ab sechs Monaten,
- Menschen, die in Pflege- oder Altersheimen leben und
- Menschen mit Risikopersonen in ihrer Umgebung. Dazu gehört auch medizinisches Fachpersonal (berufliche Indikation).

Die Influenza-Impfung sollte dabei im Spätherbst/ Winter verabreicht werden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Impfung nachgeholt werden: Die jährliche Grippewelle hat in Deutschland in den vergangenen Jahren meist nach der Jahreswende ihren Höhepunkt erreicht.
Die Stammzusammensetzung der Grippe-Impfstoffe für 2022/2023 weicht von derjenigen der Saison 2021/2022 ab.

Welche Impfung für Personen ab 60 Jahren?
Explizit für diese Altersgruppe sind zwei Impfstoffe zugelassen: Die Hochdosis-Vakzine Efluelda ab 60 Jahren und die adjuvantierte Vakzine Fluad Tetra ab 65 Jahren.
Die STIKO empfiehlt, bei Personen ab 60 Jahren einen quadrivalenten Hochdosis-Impfstoff zu verwenden, um wegen der höheren Antigenmenge eine bessere Immunantwort zu erreichen. Die Impfeffektivität der Hochdosis-Vakzine ist laut STIKO ?geringfügig, aber signifikant? überlegen. Nachteil ist eine höhere Reaktivität, Sicherheitsbedenken gebe es aber nicht.

Derzeit ist als Hochdosis-Impfstoff gegen Influenza in Deutschland nur Efluelda zugelassen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat aber in einer Rechtsverordnung klargestellt, dass Personen ab 60 Jahren in der Impfsaison 2022/2023 zwar prioritär Efluelda erhalten sollten, bei Nichtverfügbarkeit kann aber jeder andere inaktivierte quadrivalente Influenza-Impfstoff verimpft werden (genau wie in der Impfsaison 2021/2022).

Welche Impfung für Schwangere?
Die STIKO betont explizit, dass die Influenza-Impfung prinzipiell in jedem Stadium der Schwangerschaft unbedenklich ist, da es sich bei den in Deutschland zugelassenen Influenza-Impfstoffen für Erwachsene um Tot-Impfstoffe handelt. Für gesunde Schwangere empfiehlt die STIKO die Impfung dennoch erst ab dem 2. Trimenon. Damit soll verhindert werden, dass die im 1. Trimenon häufiger auftretenden Spontanaborte fälschlicherweise mit der Impfung in Verbindung gebracht werden und für die Betroffenen zu einer besonderen psychischen Belastung werden.
Verimpft werden können grundsätzlich alle Tot-Impfstoffe, eine explizite Zulassung in der Schwangerschaft (und zur passiven Immunisierung von Säuglingen) hat aber nur die Vakzine Vaxigrip Tetra.

Welche Vakzinen gibt es sonst noch?
Für Kinder stehen laut Paul-Ehrlich-Institut in der Saison 2022/2023 sechs Impfstoffe zur Verfügung:
Ab einem Alter von sechs Monaten können die quadrivalenten Vakzinen Influsplit Tetra, Influvac Tetra, Vaxigrip Tetra und Xanaflu Tetra verimpft werden. Dabei handelt es sich um standarddosierte und eibasierte (Untereinheiten- und Spalt-) Grippe-Impfstoffe.
Ab einem Alter von zwei Jahren steht außerdem der zellkulturbasierte, standarddosierte Impfstoff Flucelvax Tetra und ab einem Alter von 2 bis 17 Jahren der lebend-attenuierte Nasal-Impfstoff Fluenz Tetra (der einzige zugelassene Nasal-Impfstoff gegen Influenza, außerdem der einzige Lebend-Impfstoff) zur Verfügung.
Beim Nasal-Impfstoff muss beachtet werden: Da es sich um einen Lebend-Impfstoff handelt, ist er zum einen beispielsweise bei Immunschwäche kontraindiziert. Außerdem sollte der enge Kontakt zu immungeschwächten Personen in den ersten ein bis zwei Wochen nach Impfung so weit wie möglich vermieden werden.
Es besteht keine präferenzielle Empfehlung der STIKO, sodass der Lebend-Impfstoff und die Tot-Impfstoffe unter Berücksichtigung möglicher Kontraindikationen gleichermaßen angewendet werden können. Die STIKO rät, lediglich in Situationen, in denen die Injektion des Tot-Impfstoffs problematisch ist (z.B. Spritzenphobie, Gerinnungsstörungen), präferenziell den Nasal-Impfstoff zu verwenden.
Kinder unter neun Jahren, die erstmalig geimpft werden, sollten zwei Impfstoffdosen im Abstand von vier Wochen erhalten. Das gilt für Tot- und Lebend-Impfstoff.

Gleichzeitig gegen Influenza und Covid-19 impfen?
Die STIKO empfiehlt eine Influenza-Impfung insbesondere für Menschen, die ein hohes Risiko für schwere Covid-19- oder Influenza-Verläufe haben. Covid-19-Impfungen und andere Tot-Impfstoffe (wie die Influenza-Vakzinen) könnten dabei gleichzeitig verimpft werden. In diesem Fall sollte die Injektion an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.
Die STIKO weist darauf hin, dass bei einer gleichzeitigen Gabe von Corona- und Influenza-Impfstoffen lokale und systemische Impfreaktionen häufiger auftreten als bei der getrennten Verabreichung.


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

20. September 2022

Neue STIKO- Empfehlungen zu Coronavirus- Auffrischimpfung veröffentlicht!


Seit wenigen Tagen sind die neuen, angepassten mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 (Omicron angepassten Impfstoffe BA.1, BA.4/ BA.5) in der EU zugelassen. Heute hat die Ständige Impfkommission Empfehlungen veröffentlicht, wer sich damit impfen lassen sollte.

Bei Booster-Impfungen sollte bei allen Personen ab zwölf Jahren vorzugsweise ein an Omikron angepasster Impfstoff eingesetzt werden. Dies gilt sowohl für die BA.1- als auch für die BA.4/5-adaptierten Impfstoffe. Dazu rät die Ständige Impfkommission (STIKO).

Beide angepassten Vakzinen induzierten im Vergleich zu den bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffen eine bessere Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten. Zudem sei die Immunantwort gegen das Wildtyp-Virus gleichbleibend gut. Daher hat sich die STIKO sowohl für BA.1- als auch für BA.4/5-Impfstoffe bei der Booster-Impfung ausgesprochen.
Für den BA.1-Impfstoff kann zum Beispiel sprechen, dass mit ihm bereits der große Sprung in der Virusentwicklung seit der ursprünglichen Variante abgedeckt ist. Da BA.1 und BA.4/BA.5 vergleichsweise eng verwandt sind, liegen nur noch kleine Unterschiede zwischen diesen beiden Vakzinen. Zum BA.4/BA.5-Impfstoff liegen zudem weniger Daten vor.

Wer sollte wann mit welcher Vakzine geimpft werden?

Im Einzelnen empfiehlt die STIKO:

1. Eine erste Auffrischimpfung (3. Impfung) wird allen Personen ab 12 Jahren grundsätzlich empfohlen, vorzugsweise mit einem angepassten mRNA-Impfstoff und in der Regel sechs Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion. Dabei können ab 12 Jahren die beiden neuen Impfstoffe von Biontech/Pfizer verimpft werden (Comirnaty Original/Omicron BA.1 oder Comirnaty Original/Omicron BA.4/BA.5). Ab 30 Jahren kann auch die angepasste Vakzine von Moderna verimpft werden (Spikevax bivalent Original /Omicron BA.1).

2. Eine zweite Auffrischimpfung (4. Impfung) mit einer angepassten Vakzine wird sechs Monate nach dem dritten immunologischen Ereignis (Impfung oder Infektion) empfohlen für: 1. Personen über 60 Jahren, 2. Personen ab 12 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere Covid-19 infolge einer Grunderkrankung (insbesondere Immundefizienz), 3. medizinisches Fachpersonal, 4. Pflegeheimbewohner, 4. Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Covid-19 in Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

3. Eine dritte Auffrischimpfung (5. Impfung) kann nach ärztlichem Ermessen bei
besonders gefährdeten Personen im Ausnahmefall sinnvoll sein. Auch hier gilt der Mindestabstand von sechs Monaten. Die gesicherten Daten hierzu sind jedoch zur Zeit noch sehr unsicher.

4. Bei Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Indikation für die Durchführung einer Auffrischimpfung (beispielsweise Immunsuppression), sollte weiter die für diese Altersgruppe empfohlenen und zugelassenen monovalenten Wildtyp-Impfstoffe verwendet werden.

Nach Einschätzung des Expertengremiums profitieren insbesondere Menschen, die sich im Zuge der Omikron-Welle seit Ende 2021 nicht mit Sars-CoV-2 angesteckt haben, von einer Auffrischung mit einem fortentwickelten Impfstoff. Wer aber kürzlich bereits gemäß der bisherigen Empfehlung eine Auffrischimpfung mit den herkömmlichen Präparaten erhalten habe, benötige keine gesonderte Extra-Impfdosis mit einem angepassten Impfstoff.

BA.4/5 in Deutschland vorherrschend
Wie gut die neuen Impfstoffe am Ende abschneiden, dürfte auch von den kommenden Virusvarianten abhängen. Das lässt sich aber kaum vorhersehen. Derzeit verursachen BA.4 und BA.5 nach Daten aus einer Stichprobe den größten Teil der Infektionen bundesweit, wohingegen BA.1 schon länger keine Rolle mehr spielt.

Fachleute wie die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Immunologie, Professorin Christine Falk, zeigten sich zuletzt aber optimistisch: Das Virus habe sich im bisherigen Verlauf der Pandemie zwar immer wieder verändert, allerdings nicht in so starkem Umfang, dass das Immunsystem von Geimpften und Genesenen es nicht mehr erkennt.

Die STIKO weist ausdrücklich darauf hin, dass die angepassten Impfstoffe bisher nicht für die Grundimmunisierung zugelassen sind. Entsprechend seien für die Grundimmunisierung unverändert die herkömmlichen, zugelassenen Impfstoffe einzusetzen.

Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

20. September 2022

Was gilt ab 1. Oktober beim Corona-Impfstatus?


Ab 1. Oktober 2022 tritt eine wichtige Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft.

Ab dann gilt man als vollständig geimpft, wenn:

- Drei Impfungen (inkl. Booster) erfolgt sind,
oder
- Infektion bestätigt durch Antikörpertest und danach zweimal geimpft
oder
- 1 Impfung + danach Coronainfektion belegt durch PCR-Test + danach 2. Impfung
oder
- 2 Impfungen + danach Coronainfektion belegt durch PCR-Test (Test liegt mindestens 28 Tage zurück)

Die im Infektionsschutzgesetz verankerten Corona-Maßnahmen gelten vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023.


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

14. September 2022

Der neue Grippe-Impfstoff ist da (Influenza)!


Der Herbst/ Winter steht vor der Tür und mit ihm die nächste Grippe-Welle neben der schon bestehenden SARS-CoV-2-Pandemie.

Die Influenza ist eine schwere Infektionskrankheit, insbesondere für Risikogruppen.
Dazu zählen Ältere (> 60 Jahre), chronisch Kranke, Schwangere und medizinisches Personal.
Um eine Grippe-Welle bestmöglichst zu verhindern, müssen 65 bis 70% der Bevölkerung geimpft sein.
Neben den neuen SARS-CoV-2- Impfstoffen helfen die Influenza- Impfstoffe/ Pneumokokken- Impfstoffe sehr gut gegen eine virale (Influenza) oder bakterielle (Pneumokokken-Lungenentzündung) Superinfektion.

Da die Hauptrisikogruppen für eine COVID-19- und Influenza-Infektion identisch sind, empfehlen wir dringend neben der Corona-Impfung eine Impfung gegen die Influenza und auch gegen Pneumokokken.

In der Saison 2022/ 2023 sollten alle Patienten ab 60 Jahren eine Impfung mit dem neuen vierfach hochdosierten Impfstoff (Eflueda) (bessere Wirksamtkeit) geimpft werden.

Andere Risikogruppen sollten mit dem tetravalenten Impfstoff z.B. Influvac geimpft werden.

Hierzu zählen u.a.:
Schwangere ab dem 2. Trimenon, Pat. mit erhöhter Gefährdung infolge eines chronischen Leidens: wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Krankheiten und Patienten mit angeborener oder erworbener Immunschwäche).
Kinder können ab dem 6. Lebensmonat geimpft werden.

Die Influenza- Impfung kann parallel zu anderen Impfungen (Pneumokokken, Gürtelrose etc.) verimpft werden.

Ein Abstand zur Corona- Auffrisch- Impfung ist nicht notwendig.

Helfen sie mit, schützen Sie sich, lassen Sie sich impfen!

Ihr Praxis-Team Dres. med. Lux

14. September 2022

Die neue Coronaschutzimpfung gegen die Varianten BA4/ BA5 bald in den Praxen verfügbar!


Die EU- Komission und die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat den neuen bivalenten Impfstoff von Biontech/ Pfizer zur Aufrischimpfung gegen das SARS-CoV-2- Virus zugelassen.
Der Handelsname ist Corminaty Original/ Omicron BA 4-5.

Vorbehaltlich der Zulassung wird der Impfstoff laut Bundesgesundheitsminister bald in den Praxen verfügbar sein.

Wann genau ist jedoch noch nicht bekannt.

Wie steht es um die Schutzwirkung der neuen Impfstoffe?

Grundsätzlich besteht zwischen den schon vorhandenen beiden neuen an BA.1 angepassten Impfstoffen von Biontech/ Pfizer und Moderna und dem jetzt noch neueren BA.4/ BA.5 angepassten Impfstoff von Biontech/ Pfizer kein großer Unterschied.

Laut Biontech/ Pfizer haben beide neuen Impfstoffe in Untersuchungen gezeigt, dass sie im Vergleich zum ursprünglichen Impfstoff eine klar überlegene Antikörperantwort auf Omikron produzieren.
Gleichzeitig zeigen die Studien doch eine ganz leichte Überlegenheit des BA.4/ BA.5 Impfstoffes gegen Omikron BA.5.

Andere Experten sind aber auch der Meinung, dass in einigen Monaten eine Variante auftauchen wird, die wieder näher an BA.1. liegt.

Wie sich der Anteil der Virusvarianten in den kommenden Wochen entwickeln wird, und wann möglicherweise eine neue Variante auftritt das ist allerdings unklar.

Der Deutsche Hausärzteverband unterstreicht die Bedeutung der Impfung für die Bekämpfung der Pandemie unabhängig vom verwendeten Impfstoff.


Die angepassten Impfstoffe können nur für Auffrischimpfungen, nicht für die Grundimmunisierung, verwendet werden.


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

10. September 2022

Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir sofort:


eine Medizinische Fachangestellte (MFA) (w/m/d) in Vollzeit, ab sofort oder auch für später.


Werden Sie Teil des Teams einer engagierten und teamorientierten Praxis für Innere- und hausärztliche Medizin mit breitem Arbeitsspektrum.

Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf an:

Dres. med. Roger und Christina Lux
Fachärzte für Innere Medizin
Lambertiplatz 3, 48653 Coesfeld
Telefon (02541) 5388
info@gemeinschaftspraxis-lux.de

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

08. September 2022

Neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet!


Im Rahmen des neuen Infektionsschutzgesetzes ist das Tragen einer FFP2- Maske in Arztpraxen
jetzt verpflichend!

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass unser Praxis nur mit einer FFP2- Maske betreten werden kann.

Das neue Infektionsschutzgesetz mit seinem neuen Coronaschutzkon­zept gilt ab dem 1. Oktober 2022 bis zum
7. April 2023


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

05. September 2022

Auch wir werden einmal krank!

Aufgrund von einem Personalmangel muss die Sprechstunde am Dienstag Nachmittag bis auf weiteres entfallen.

Die Vertretung übernimmt für uns:

Dr. Claudia Jung, Lambertiplatz 3, Tel.: 3785

Auch Rezepte, Über- und Einweisungen und Sonstiges können Sie an diesem Nachmittag nicht abholen.
Wir bitten um Ihr Verständnis!


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

03. September 2022

Frau Vivien Pollmeyer verlässt unser Praxisteam!


Unsere Medizinische Fachangestellte, Frau Vivien Pollmeyer, verlässt zum 01.09.2022 auf eigenen Wunsch unser Praxisteam, um sich beruflich neu zu orientieren.

Für ihren weiteren beruflichen und persönlcihen Werdegang wünschen wir Frau Vivien Pollmeyer alles Gute, viel Glück, Erfolg und Zufriedenheit im neuen beruflichen Umfeld.

Wir danken Ihr herzlich für die Tätigkeit in unserer Praxis.


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

30. August 2022

Der neue Omicron (BA.1) angepasste Impfstoff von Biontech/Pfizer und Moderna zur COVID- 19- Auffrischimpfung ab 12.09.2022 erhältlich!


Spätestens bis Freitag, 2. September wird die Zulassung für die an die BA.1-Variante (Omicron) angepassten Impfstoffe zur Auffrischimpfung gegen das COVID- 19- Virus von Biontech/Pfizer und Moderna erwartet.

Vorbehaltlich der Zulassung wird der Impfstoff ab dem 12.09. 2022 in den Praxen verfügbar sein.

Wie steht es um die Schutzwirkung der neuen Impfstoffe?

Zur Wirksamkeit und Verträglichkeit der angepassten Vakzinen liegen derzeit nur Angaben der Hersteller vor, keine begutachteten und veröffentlichten Daten. Demnach schützt der angepasste Impfstoff von Biontech/Pfizer und Moderna (der gegen das ursprüngliche Virus und die BA.1-Variante gerichtet ist) als Booster verabreicht besser vor BA.1 als der bisher verfügbare Impfstoff.

Wie sich der Anteil der Virusvarianten in den kommenden Wochen entwickeln wird, und wann möglicherweise eine neue Variante auftritt das ist allerdings unklar.

Nicht auf angepassten Impfstoff warten, sondern gleich impfen!

Der Deutsche Hausärzteverband unterstreicht die Bedeutung der Impfung für die Bekämpfung der Pandemie unabhängig vom verwendeten Impfstoff.
Warten Sie bitte nicht auf den erst Mitte Oktober vermutlich verfügbaren Impfstoff von Biontech/ Pfizer, der an die Varianten BA.4 und BA.5 angepasst sein soll.

Von der STIKO wird ausdrücklich nicht empfohlen, auf einen angepassten Impfstoff zu warten und deshalb eine indizierte Impfung zu verschieben.

Die angepassten Impfstoffe können nur für Auffrischimpfungen, nicht für die Grundimmunisierung, verwendet werden.


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

16. August 2022

Zweite Corona- Auffrischimpfung ab 60 Jahren jetzt empfohlen!


Die Ständige Impfkommission hat ihre Impfempfehlung aktualisiert und spricht sich nun auch für eine weitere COVID-19-Auffrischimpfung für alle Personen ab 60 Jahren aus. Zudem wird Menschen ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung wie Asthma, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen ein weiterer Booster empfohlen.

Angeraten ist die weitere Auffrischimpfung laut Ständiger Impfkommission (STIKO) bei diesen Personen, sofern "drei immunologische Ereignisse vorliegen".

Als immunologisches Ereignis werden hierbei sowohl eine COVID-19-Impfung als auch eine SARS-CoV-2-Infektion gezählt. So wären zum Beispiel Grundimmunisierung plus Auffrischimpfung oder Grundimmunisierung plus SARS-CoV-2-Infektion drei immunologische Ereignisse.

Somit gelten nun folgende Empfehlungen:

Frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischimpfung (in begründeten Einzelfällen auch bereits nach frühestens vier Monaten):

- Personen ab 60 Jahren
- Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege
- sowie für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt mit den Patienten bzw. Bewohnern

- Personen ab 5 Jahren mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben. Hierzu gehören z.B.:
- Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (inklusive Asthma bronchiale und COPD)
- Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
- Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
- Chronische neurologische Erkrankungen
- Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz (inkl. Patienten mit neoplastischen Krankheiten)
- HIV-Infektion
- Personen mit Immundefizienz ab dem Alter von fünf Jahren

Menschen über 60 sollten nicht auf den angepassten Omikron-Impfstoff (frühestens Mitte Oktober vorhanden) warten.
Jetzt ist das Risiko schon da. Vorhandene Impfstoffe schützen vor einem schwerem Verlauf und Tod.


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

15. August 2022

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)!

Liebe Patientin, lieber Patient,

Sie sind krank und wir haben Ihnen eine Krankschreibung mitgegeben. Möglicherweise wundern Sie sich, da das Formular ganz anders aussieht als früher. Das liegt daran, dass wir die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch eAU genannt, nun elektronisch an Ihre Krankenkasse übermitteln.

WAS SIE ÜBER DIE eAU WISSEN MÜSSEN
Die AU, bekannt auch als "gelber Schein", haben Sie bislang als ein Original mit zwei Durchschlägen erhalten. Das Original war für Ihre Krankenkasse bestimmt, jeweils ein Durchschlag für Ihre Unterlagen und Ihren Arbeitgeber. Waren Sie krank, mussten Sie die Dokumente bisher noch per Post an den Arbeitgeber und die Krankenkasse senden.
Das ändert sich nun allerdings erst Schritt für Schritt.

Zunächst geht es nur um den Durchschlag für die Krankenkasse: Den verschicken wir nun direkt digital an Ihre Krankenkasse. Sie erhalten nur noch eine Ausfertigung für Ihre eigenen Unterlagen und die Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Letztere leiten Sie wie gewohnt an Ihre Arbeitsstelle weiter.

Übrigens: Bald wird auch die Information für die Arbeitgeber einfacher. Das übernehmen die Krankenkassen dann für Sie. So können Sie sich darauf konzentrieren, wieder gesund zu werden.

Ihre persönlichen Daten bleiben bei alldem geschützt. Denn Ihre Krankschreibung wird nicht per E-Mail oder WhatsApp an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Wir benutzen ein für solche sensiblen Informationen eigens entwickeltes Netz die Telematikinfrastruktur. Dort haben nur Personen oder Institutionen des Gesundheitswesens Zugang. Auch sind alle Nachrichten besonders verschlüsselt.

GUT ZU WISSEN
Wenn die digitale Übermittlung einmal nicht möglich sein sollte, was insbesondere am Anfang noch öfter vorkommen kann, erhalten Sie das Exemplar für die Krankenkasse auf Papier. Es sieht etwas anders aus als die alte Bescheinigung, der Weg ist aber der gleiche: Sie müssen die Krankschreibung dann selbst wie bisher auch an Ihre Krankenkasse senden.

Dies Verfahren gilt zur Zeit nur für gesetzlich Versicherte.

Wir wünschen Ihnen gute Besserung

Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

06. August 2022

Möglichkeit der Feststellung einer telefonischen Arbeitsunfähigkeit ab sofort wieder möglich!


Eine AU-Feststellung nach telefonischer Anamnese bei Versicherten im Falle von Erkrankungen der oberen Atemwege, die eine leichte Symptomatik zeigen, ist nach telefonischer Absprache mit der Praxis jetzt wieder rechtens.

Diese Corona-Sonderregelung, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und der Erweiterte Bewertungsausschuss (BA/EBA) zeitlich befristet hatte, ist wieder aktiviert worden.


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

01. August 2022

Corona- Impfung schützt wohl vor dem Long-COVID- Syndrom!

Ergebnisse einer italienischen Kohortenstudie bestätigen, dass die Impfung gegen Sars-CoV-2 nicht nur vor Covid-19, sondern möglicherweise auch vor Long Covid schützen kann. Der Schutz scheint mit der Zahl der Impfdosen zuzunehmen.

Die Kohorte aus 2.560 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von neun Kliniken in Italien wurde von März 2020 bis April 2022 beobachtet. Die Teilnehmer wurden mindestens alle zwei Wochen einem PCR-Test unterzogen (Personen, die auf einer Covid-19-Station arbeiteten, wöchentlich). Alle Teilnehmer wurden dreimal mit dem BNT162b2-Vakzin geimpft, die erste und zweite Dosis wurden im Zeitraum Januar/Februar 2021 verabreicht, die dritte im November/Dezember 2021.

Personen mit positivem Sars-CoV-2- Test wurden in drei Gruppen aufgeteilt, je nach vorherrschender Virusvariante (Welle 1: Februar bis September 2020 Wildtyp-Variante, Welle 2: Oktober 2020 bis Juli 2021 Alpha, Welle 3: August 2021 bis März 2022 Delta und Omikron). Auch wurden die demographischen Daten und Komorbiditäten Teilnehmer erhoben und bei der Analyse berücksichtigt.

Von den 2560 Personen erkrankten 739 an Covid-19 (29%). Von diesen entwickelten 229 (31%) Long Covid, darunter 180 Frauen und 49 Männer. Die Long-Covid-Prävalenz unterschied sich zwischen den Pandemiewellen: In der ersten Welle betrug sie rund 48 Prozent, in der zweiten knapp 26 Prozent und in der dritten nur noch 16,5 Prozent. Die Zahl der verabreichten Impfdosen korrelierte negativ mit der Long-Covid-Prävalenz (41,8% bei Ungeimpften, 30% bei Einfach-Geimpften, 17,4% bei Zweifach-Geimpften und 16% bei Dreifach-Geimpften.

Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

21. Juli 2022

Gesund bleiben trotz Hitze!


Hier ein paar einfache Tipps:

1. Lebensweise den Temperaturen anpassen:
Achten Sie darauf, genug zu trinken. Als Faustregel gelten zwei Liter pro Tag ? gerade bei krankheitsbedingt reduzierter Flüssigkeitszufuhr (z. B. bei Herz- oder Nierenerkrankungen) sollte die optimale Trinkmenge jedoch mit uns abgesprochen werden.
- Getränke sichtbar bereitstellen, evtl. genaue Flüssigkeitsaufnahme kontrollieren (?Tagebuch?)
- bei Bedarf zusätzlich Elektrolyte ergänzen- Ernähren Sie sich leicht und in kleinen Portionen.
- Achten Sie darauf, die Kühlkette bei Lebensmitteln einzuhalten (Risiko von Salmonellen, Lebensmittel-
vergiftung).
- Passen Sie Ihre körperlichen Aktivitäten der Temperatur an, tragen Sie luftige Kleidung und eine Kopfbede-
ckung.
- Denken Sie an UV-Schutz gegen die Sonneneinstrahlung, wenn Sie das Haus verlassen.
- Achten Sie auch auf alleinstehende Angehörige, Freunde oder Nachbarn.
- Passende Räume sorgen für Abkühlung


2. Kurzfristige Kühlungsmaßnahmen:
- Insbesondere bei direkter Sonneneinstrahlung ist ein Verdunkeln/Verschatten durch Vorhänge,
Jalousien, Markisen, Sonnenschirme, Fenster- oder Rollläden zu empfehlen.
- Ventilatoren können eingesetzt werden, falls dies vertragen oder als angenehm empfunden wird.
- Lüften Sie vor allem während der kühleren Nacht- und Morgenstunden. Je nach Situation des Umfeldes
ist es sinnvoll, vor den entsprechenden Fenstern Mückenschutzgitter anzubringen.
- Klimaanlagen (auch mobile Geräte) sind für den privaten Einsatz nur zu empfehlen, wenn alle baulichen und technischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Durch ihren hohen Stromverbrauch und die Abgabe von Wärme an die Außenluft tragen sie zum Klimawandel und zu einer weiteren Aufheizung der allgemeinen Atmosphäre bei.


3. Mittelfristige und langfristige Kühlungsmaßnahmen:
- Erwägen Sie die Installation von Rollläden, Außenjalousien, Blendläden mit Luftschlitzen, Markisen und Sonnensegeln; Wand- und Dachisolierungen schützen nicht nur im Sommer vor dem Aufheizen der Gebäude, sondern im Winter auch vor der Auskühlung der Räume.


4. Bei Problemen kontaktieren Sie uns bitte:
Folgende Symptome weisen auf eine Hitzeerkrankung hin und sollten daher als Anlass für einen Arztbesuch
genommen werden:
- trockener Mund / trockene Zunge, trockene Haut, verminderter Hautturgor (?stehende Hautfalte?)
- Durstgefühl (Achtung: Häufig fehlt das Durstgefühl gänzlich ? auch dies sollten Sie mit uns besprechen.)
- Kopfschmerzen
- Unruhegefühl
- plötzliche Verwirrtheit
- Bewusstseinstrübung, Bewusstlosigkeit
- Erschöpfungs- oder Schwächegefühl
- Kreislaufbeschwerden, Schwindel (Puls erhöht,
verminderter Blutdruck, verminderter Pulsfüllungsdruck)
- steigende Körpertemperatur (>39°C)
- verminderte Urinausscheidung, zunehmende Harnkonzentration
- (unstillbares) Erbrechen
- schneller Gewichtsverlust (mehr als 5 %)
- Kurzatmigkeit
- Muskelkrämpfe


5. Besonderes Augenmerk sollte auf vulnerablen Gruppen liegen. Laut RKI (Robert Koch Institut) sind das:
- ältere Menschen
- isoliert lebende Menschen
- pflegebedürftige Menschen
- Menschen mit starkem Übergewicht
- Menschen mit chronischen Erkrankungen
- Menschen mit fieberhaften Erkrankungen
- Menschen mit Demenz
- Menschen, die Probleme bei der thermophysiologischen Anpassung haben
- Säuglinge und Kleinkinder


Ihr Praxisteam Dres. med. Lux

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